Welches Recht habe ich bei persönlichem Notfall die Arbeit zu verlassen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Antwort von Maximilian112 ist richtig - sicher auch der Hinweis auf die Art der Tätigkeit.

Die Rechtsgrundlage, um in besonderen Fällen die geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen zu müssen, ist das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung":

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.

Wie lang "eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" sein kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab; diese Zeit kann - entsprechend Richterrecht - je nach Anlass von wenigen Stunden (z.B. notwendiger Arztbesuch) bis zu mehreren (wenigen) Tagen reichen.

Dieser Rechtsanspruch nach dem BGB ist aber nicht zwingend und kann z.B. im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden.

Viele Informationen zur Arbeitsverhinderung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers (dazu zählt auch der in Deiner Frage konstruierte Fall) findest Du hier: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsvertrag_Allgemeine-Geschaeftsbedingungen_AGB_Arbeitsausfall.html

Es handelt sich dabei nicht um einen persönlichen Notfall, denn dein Leben wäre nicht in Gefahr und das deiner Angehörigen hängt auch nicht von deiner Anwesenheit ab.

Dennoch wird jeder normale Chef Verständnis haben. Aber wenn wirklich für das Unternehmen viel daran hängt, dass du noch etwas erledigst (wenn es z. B. um Terminsache für einen wichtigen Auftrag geht), dann würde ich durchaus den Chef verstehen, wenn er verlangt, dass das Nötigte noch erledigt wird. Denn wenn z. B. ein Auftrag futsch ist, wäre davon dein(e)n Angehörige auch nicht gesund.

Familiengerd  30.05.2014, 21:20
Es handelt sich dabei nicht um einen persönlichen Notfall, denn dein Leben wäre nicht in Gefahr und das deiner Angehörigen hängt auch nicht von deiner Anwesenheit ab.

Das spielt überhaupt keine Rolle!!

Völlig egal was der Arbeitgeber mir dann sagen würde, ich würde das Handtuch schmeißen und gehen.

So etwas nennt man juristisch Arbeitsverweigerung oder Selbstbeurlaubung und die rechtfertigt deine fristlose Kündigung :-O

Da möge deine Motive noch so lauter und die Gründe menschlich nachvollziehbar sein: Dein Chef allein entscheidet, ob er auf deine geschuldete Arbeitsleistung verzichtet und wenn ja, wie: Urlaub, Freistellung, Gleitzeit, Lohnabzug oder eben nicht.

G imager761

Familiengerd  30.05.2014, 17:33

Na, ganz so ruckzuck mit der fristlosen Kündigung geht das in solch einem Fall denn doch nicht; da bleiben dann immer noch die konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen - außerdem BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" (sofern der nicht arbeitsvertraglich ausgeschlossen worden ist).

Grundsaetzlich hat man in einem echten Notfall auch das Recht, den Arbeitsplatz zu verlassen, genauso, wie eben erst gar nicht zu kommen. Wenn natuerlich 3 mal die Woche die Oma schwer krank wird, dann wird der Arbeitgeber hier sicher mal quer schiessen.

ABer wie du schon schreibst, wenn etwas schlimmes passiert ist (Unfall/Notarzt mit Krankenhaus), dann wird das wohl keinen dran hindern, den Arbeitsplatz zu verlassen, er koennte ja auch sonst eh nicht mehr einfach anstaendig weiter arbeiten aus Sorge. Man sollte natuerlich vorher Bescheid sagen und wenn es nun nicht auf jede Sekunde ankommt, dem Arbeitgeber noch die Moeglichkeit geben, schnell jemanden kommen zu lassen als Ersatz, falls unbedingt notwendig.

Notfalls kann man Urlaub eingetragen bekommen.

Auch fuer Muetter ist es ja oft der Fall, dass sie gehen muessen, weil die Schule anruft oder was ist, man hat dann ja auch keine Wahl und muss zusehen, dass man das mit der Arbeit geregelt kriegt.

imager761  30.05.2014, 11:32
Grundsaetzlich hat man in einem echten Notfall auch das Recht, den Arbeitsplatz zu verlassen

Rechtsgrund für diese Behauptung? Und wer definiert bitte "echten Notfall", der nicht den Arbeitnehmer selbt betrifft?

Familiengerd  30.05.2014, 17:35
@imager761

Die Antworten sind richtig, die dem Fragesteller das Recht bestätigen, im Notfall seinen Arbeitsplatz zu verlassen - also seine geschuldete Arbeitsleistung nicht zu erbringen!

BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung":

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.

Wenn ein Notfall Eintritt wirst du auch gehen können, nur jede Woche ein Notfall geht auch nicht. Es muss realistisch die Ausnahme bleiben, ansonsten würde die Arbeit darunter Leiden. Kommt auch darauf an, was du machst? Vielleicht muss erst Ersatz beordert werden, ehe dübelten kannst?i