Arbeitgeber fälscht Unterschrift?

10 Antworten

Wenn das stimmt, ist es Urkundenfälschung und sollte angezeigt werden. Das würde den Vorsetzten wahrscheinlich den Job kosten (Du brauchst allerdings Beweise, dass es wirklich nicht Deine Unterschrift ist)

Dass es sich nicht um meine Unterschrift handelt ist einwandfrei erkennbar, zum beleg habe ich meinen 18seitigen Arbeitsvertrag auf dem ich auf jeder Seite unterschreiben musste.

@schmanne

Dann mach wirklich eine Anzeige. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

wurde bei meinem schwager auch gemacht. arbeitete über eine zeitarbeitsfirma bei netto. das verfahren läuft noch.

von daher ab zum an anwalt und eine anzeige bei der polizei machen.

Dazu musst Du nicht zu einem Anwalt. Eine Anzeige kann jeder machen.

Ein Anwalt ist nur vorgeschrieben, wenn Du einen Strafantrag stellen willst. Der unterscheidet sich von der Anzeige dadurch, dass Du den Behörden nicht nur in biederer deutscher Bürgerpflicht-Erfüllung einen Hinweis gibst, wo sie etwas ermitteln können, sondern dass Du von ihnen verlangst, zu ermitteln und ein Strafverfahren zu eröffnen.

Dafür sind die inhaltlichen Anforderungen höher. Du bekommst keine Hilfestelle bei der Formulierung, sondern es wird ein juristisch begründeter Text verlangt.

Da die Strafverfolgungsbehörden oft andere Prioritäten bei der Einschätzung wichtiger und unwichtiger Straftaten halten (0,01 g Haschisch-Besitz z.B. wichtig, Beleidigung einer bedeutsamen Persönlichkeit noch wichtiger, schwere Körperverletzung eines unbedeutenden Niemands unwichtig), ist zu empfehlen, Strafanträge zu stellen, wenn einem eine Sache wichtig ist.

Ein Anwalt ist nur vorgeschrieben, wenn Du einen Strafantrag stellen willst.

Das ist falsch, lies mal § 77 Abs. 1 StGB: "Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, so kann, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Verletzte den Antrag stellen." Von einem Anwalt steht da kein Wort.

ist zu empfehlen, Strafanträge zu stellen, wenn einem eine Sache wichtig ist.

Wird nur nichts bringen, wenn die Straftat kein Antragsdelikt ist, dann wird der "Strafantrag" eben als gewöhnliche Anzeige gewertet. Sinngemäß meinst du vielleicht ein Klageerzwingungsverfahren nach § 172 StPO, bei dem du sogar mit dem Anwaltszwang recht hättest.

Im Übrigen ist Urkundenfälschung nach § 267 StGB ein Offizialdelikt und wird von Amts wegen verfolgt.

@adk710

Das stimmt. Vermutlich meinte ich das Klageerzwingungsverfahren.

Bring das auf jeden Fall zur Anzeige bei der Polizei. Du brauchst erst dann einen Anwalt, wenn es zum Gerichtsverfahren kommt.

Auch dann nicht. Für eine Zeugenaussage braucht man keinen Anwalt.

@Ernestine178

Da hast du mich dann wohl falsch verstanden.

Du kannst damit zur Polizei gehen, das kostet nichts. Das ist auf jeden Fall Urkundenfälschung und je nachdem, was drinsteht, kommen vielleicht noch weitere Straftaten hinzu.

Zitat: " Hiermit wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergänzend zum Arbeitsvertrag die Einhaltung nachfolgender Betriebsanweisung wie nachstehend vereinbart: 1. Hinzuziehen des FV ( bei Fundsachen etc.) 2. Kundenfreundlichkeit (Alle MA sind 100% freundlich; Kundenkontakt begrüßen und verabschieden) 3.Vorgabe zur Umsetzung des Hygiene Konzepts 4. Abschriften (MA ist in Umgang mit Abschriften eingewiesen worden) nicht der Fall 5. Nutzung von Mobiltelefonen während der AZ verboten 6. Arbeitszeiterfassung (Jeder MA erfasst AZ selbstständig)

...

Schuldhafte Zuwiederhandlung gegen diese Vereinbarung und die eingeschlossenen betrieblichen Anweisungen können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen."

@schmanne

schuldhaftes Zuwiderhandeln..... hast du nicht unterschrieben und musst mit Konsequenzen rechnen. Hier gibt es neben der strafrechtlichen Seite noch zivilrechtliche Fragen. Geh' auf jeden Fall zur Polizei. Das kostet nichts. Ist der mutmaßliche Unterschriftenfälscher wirklich der Arbeitgeber oder auch nur ein Arbeitnehmer?

@schmanne

Das Meiste ist belangloses Geblubber; eigentlich egal, ob Du unterschreibst oder nicht. Die Quittierung der erhaltenen Einweisung ist davon aber auszunehmen.

Machst Du nachfolgend Fehler in dem Kompetenzbereich, in den Du eine Einweisung erhalten hast, sind Dir Fehlleistungen hier natürlich stärker anzurechnen als wenn Du sagen kannst: "ich sollte das machen, aber hab das doch nie gelernt!".

Daher hier wichtig, nichts zu unterschreiben.

@Ernestine178

Also die Ähnlichkeit zwischen der Unterschrift des Vorgesetzten meiner Filialleiterin und der gefälschten ist schon gegeben, aber ich denke nicht dass es aufgrund meiner Vermutung beweisbar ist :/

@schmanne

Das solltest du der Polizei überlassen. Die Staatsanwaltschaft kann ein Gutachten in Auftrag geben. Wenn es nicht beweisbar ist, kannst du erstmal Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Allerdings sei ein bisschen vorsichtig mit Anschuldigungen. Du schreibst oben, dass der AG die Unterschrift gefälscht hat, scheinbar war es aber nur ein Angestellter, der vielleicht auch dadurch entlassen wird. Auf jeden Fall solltest du das zu Anzeige bringen, das ist eine Straftat und wenn keine etwas unternimmt, wird die Person noch mehr Unterschriften fälschen, mit welchen Auswirklungen auch immer.

@schmanne
Also die Ähnlichkeit zwischen der Unterschrift des Vorgesetzten meiner Filialleiterin und der gefälschten ist schon gegeben, aber ich denke nicht dass es aufgrund meiner Vermutung beweisbar ist :/

Spielt keine Roller. Du hast den Verdacht, dass eine Straftat vorliegt und darfst diesen Verdacht anzeigen. Sprich aber bei der Polizei immer nur von der Vermutung, dann ist alles i. O.