Arbeiten ohne unterschriebenen Arbeitsvertrag?

2 Antworten

Es gilt jetzt das was schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten wurde und von beiden unterschrieben wurde. Was vorher mündlich vereinbart wurde ist dann egal (schon alleine weil es vermutlich nicht beweisbar ist)). Er hätte vor der Unterschrift schon entsprechend reklamieren müssen.

Ist der AN möglicherweise sogar entfristet worden durch das Verhalten des AG?

Grundsätzlich können Arbeitsverträge auch mündlich oder durch so genanntes konkludentes Handeln wirksam zustande kommen.

Aber: Eine Befristung ist nur dann wirksam, wenn sie 1) schriftlich und 2) vor Arbeitsantritt vereinbart wurde.

Ich denke, dass man die "Einstellungsvereinbarung" als Arbeitsvertrag deuten kann. Allerdings müsste man dafür den genauen Wortlaut der Vereinbarung kennen, um das beurteilen zu können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung