Arbeit am Samstag schwanger und Teilzeit
Hallo so ich muss nochmal eine doofe frage stellen, irgendeiner muss sie ja stellen... ;) Also ich bin schwanger, mein Arbeitgeber weiß das und ich muss jeden Samstag arbeiten.. Ich Wünsche mir so sehr mal zwei Tage hintereinander frei zu haben :-( ich will ja arbeiten nur ich bin noch ganz an Anfang und wer da ist wo ich bin oder shonmal da war weiß das der Körper richtig müde ist... Also darf der dass mich jeden Samstag arbeiten lassen..? Jetzt auch wenn ich ncht schwanger wäre..? (will das ja nicht ausnutzen, aber ich bin letzte zeit so ausgelaugt..) Danke für die Antworten und lg
6 Antworten
Wahrscheinlich wird dir http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf generell weiterhelfen können. Man könnte hier theoretisch bereits über ein Beschäftigungsverbot nachdenken. Aber du solltest das einfach mal mit deiner Frauenärztin besprechen.
Im Einzelhandel ist der Samstag nun einmal der Hauptumsatztag,und dass man dann arbeiten muss,ist doch wohl kein Geheimnis und wird vom Mutterschutzgesetz auch nicht ausgeschlossen.
Nicht beschäftigt werden dürfen werdende und stillende Mütter nach § Abs.1MuSchG
- mit Mehrarbeit,
- nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr,
- und nicht an Sonn- und Feiertagen.
Ein Beschäftigungsverbot kommt in Frage,soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
Aber davon kann man vermutlich zur Zeit nicht ausgehen.
Normalerweise wird der Einsatz am Samstag auf die versciedenen Mitarbeiter aufgeteilt. Wenn du ntürlich in enem Betrieb arbeitst, der sein Hauptgeschäft am Samstag hat, bist du auch öfter dran. Was besteht denn für ein Untrschied, wenn man samstags schwanger ist?
Es geht darum das mein Körper sich inmoment anstrengt wegen der Schwangerschaft und wegen der Arbeit ich will einfach nur mal Ein Wochenende zu Hause sein können
Das Mutterschutzgesetz steht einer generellen Arbeitseinteilung an Samstagen in keiner Weise entgegen.
Generell gehört der Samstag zu den Werktagen. Das Mutterschutzgesetz macht dort noch keine Einschränkungen. Helfen könnte Dir ev dieser § aus diesem Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__2.html
Dein AG ist zumindest gefordert Deinen Arbeitsplatz dementsprechend zu gestalten.
Ansonsten hilft ev.nur ein Gespräch mit Deinem Arzt.