Teilerwerbsminderungsrente bei vorheriger Teilzeit

4 Antworten

Hallo cordpiep,

Sie schreiben:

Hallo, ich habe in den letzten Jahren meistens Teilzeit (60%) gearbeitet. Da meine Gesundheit aber jetzt immer schlechter wird, möchte ich einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente stellen und meine Teilzeit auf 50% weiter reduzieren. Jetzt habe ich aber festgestellt, dass ich gar keine Teilerwerbsminderungsrente bekommen würde, weil die Hinzuverdienstgrenzen aufgrund meiner bisherigen Teilzeitarbeit (60%) so tief sind, dass ich die durch meine 50%-Arbeit schon massiv überschreiten würde. Das heißt doch aber im Endeffekt, dass Leute, die erstmal freiwillig Teilzeit arbeiten, z.B. aus familiären Gründen, damit einen Anspruch auf spätere Teilerwerbsminderungsrente praktisch komplett verlieren. Ist das wirklich so?<

1)

Grundsätzlich ist es so, daß bei teilweiser und bei voller Erwerbsminderungsrente bestimmte Hinzuverdienstgrenzen gelten!

Daran führt in der Tat kein Weg vorbei!

Siehe genaue Hinzuverdienstgrenzen unter dem Link zur Webseite der deutschen Rentenversicherung ganz unten!

2)

Eine teilweise Erwerbsminderungsrente setzt voraus, daß Ihr noch vorhandenes Restleistungsvermögen auf Dauer soweit abgesunken ist, daß Sie nur noch maximal 3 bis unter 6 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, innerhalb einer Arbeitswoche, arbeiten können.

3)

Des weiteren muß der Nachweis erbracht werden, daß bereits eine länger andauernde Zeit der Arbeitsunfähigkeit (mindestens 6 Monate) vorliegt!

4)

Sie können mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß Sie nach Einreichung eines Antrags auf teilweise Erwerbsminderungsrente erst einmal in eine REHA-Maßnahme eingeweisen werden, denn es gilt nach wie vor der Grundsatz:

REHA geht vor Rente!

In dieser REHA-Maßnahme kommt Ihre Leistungsfähigkeit auf den Prüfstand!

Auf keinen Fall sollten Sie eine REHA-Maßnahme antreten ohne des Status (Arbeitsunfähig), weil Sie sonst aus der REHA mit dem Status (Arbeitsfähig) entlassen werden.

Wer aber als Arbeitsfähig entlassen wird, der kann auch nicht glaubhaft machen, daß er Erwerbsgemindert ist!

5)

Sie müßen sich außerdem darüber im Klaren sein, daß Sie ab dem Zeitpunkt der Beanspruchung der Erwerbsminderungsrente so gut wie keine Pflichtbeiträge mehr auf Ihr Rentenkonto einbezahlen.

Dies hat wiederum zur Folge, daß sich Ihre Regelaltersrente nicht mehr erhöht und diese auf Lebenszeit auf den Stand zu Beginn der Erwerbsminderungsrente eingefroren wird!

6)

Weiterhin müßen Sie einkalkulieren, daß Ihre Erwerbsminderungsrente (ebenfalls auf Lebenszeit) je nach Rentenbeginnalter um bis zu 10.8 % gekürzt wird!

7)

Stellen Sie auf keinen Fall einen Rentanantrag ohne die Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes, wie z..B. dem VDK.

Sie laufen sonst Gefahr, garvierende Fehler zu machen und das Rentenverfahren unnötig auszudehnen.

Diese genauen Hinzuverdienstgrenzen sowie die detaillerten Zusammenhänge können Sie hier unter diesem Link exakt nachlesen:

Aktuelle Broschüre der deutschen Rentenversicherung "Das Netz für alle Fälle!"

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/30430/publicationFile/16891/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Der Link ist aus Sicherheitsgründen nicht gekürzt!

Beste Grüße. viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Nachtrag von Konrad zu Ihrem Schreiben:

Das heißt doch aber im Endeffekt, dass Leute, die erstmal freiwillig Teilzeit arbeiten, z.B. aus familiären Gründen, damit einen Anspruch auf spätere Teilerwerbsminderungsrente praktisch komplett verlieren. Ist das wirklich so?<<

Wenn Sie tatsächlich in den Genuß der teilweisen - Ewerbsminderungsrente kommen sollten und vorübergehend wegen Überschreiten der Hinzuverdienstfgrenze aus der Rentenzahlung ausscheiden, so können Sie nach Unterschreiten der Hinzuverdienstgrenze wieder die Weiterzahlung der Rente verlangen, beantragen.

Einen gravierenden Nachteil würden Sie erleiden, wenn Sie die formellen, versicherungstechnischen Voraussetzungen nicht erfüllen:

z.B. Wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre vor Rentenantragsstellung nicht mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge nachweisen können!

Die Rentenversicherung und den Gesetzgeber interessieren die familiären Gegebenheiten, wie von Ihnen angeführt, leider nicht!

Beste Grüße

Konrad

Wer Teilzeit arbeitet, schneidet sich womöglich ins eigene Fleisch. das ist richtig. Leider!!!! Ob du bei Antragstellung im Endeffekt eine Teil-Rente oder ne volle bekommst, wird von den begutachtenden Ärzten entschieden, die dich untersuchen für die Rentenversicherung. Am besten stellst du den Antrag und wartest ab, was rauskommt. Aber wenn du nur von 60 % auf 50 % runtergehen willst, kommt für die 10 % weniger sicher keine Rente raus, das hast du ja schon vermutet. Mfg

ich habe nach meiner ersten reha die teilweise em rente auf dauer ganz problemlos erhalten. war mehrfach in reha, und zwar immer ohne au bescheinigung rein und arbeitsfähig wieder raus.
die arbeitsfähigkeit hat mit einer erwerbsminderung erst mal sehr wenig zu tun!

Hallo, ich lese gerade Ihre Frage. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich eine Teilerwerbsminderungsrente erhalte und mich mit Erhalt derselben für einen 4-Std.-Job entschieden habe, mit dem ich die Zuverdienstgrenze nicht überschreite. Vor der Rente arbeitete ich bereits aus den der EM-Rente zu Grunde liegenden gesundheitlichen Problemen heraus nur 6 Stunden.
Also den Anspruch auf Teilerwerbsminderungsrente verliert man durch einen Teilzeitjob auf keinen Fall. Ich arbeite seit 27 Jahren in Teilzeit, die Rente ist dadurch natürlich nicht so hoch wie bei einem Vollzeitjob. Ich hoffe, Sie haben den Antrag inzwischen eingereicht, denn bei all der Sorge um das Finanzielle ist die Gesundheit das Wichtigste. Mit dieser Rente kann und sollte man seine Restgesundheit im Auge behalten, um nicht sogar in einer vollen EM-Rente zu landen. Alles Gute und viel Glück für Sie.