Anzeige wegen zuparkens?

7 Antworten

Schon Adenauer sagte: "Wer sich ärgert, büßt die Sünden anderer".

Ich würde die Sache auf sich beruhen lassen. Es ist ja nichts Schlimmes vorgefallen. Vielleicht war ja auch keine böße Absicht dabei. Sondern der andere Verkehrsteilnehmer hat etwas gedankenlos geparkt.

Ich denke, es lohnt den Aufwand nicht, eine "große Sache" daraus zu machen.

Alles Gute.

Laß das bleiben, das führt zu nichts, das kostet Dich nur unnötig Geld.

Hi illuminos,

das kommt drauf an, wo Du geparkt hast. Hast Du auf einer öffentlichen Straße, oder einem öffentlichen Parkplatz geparkt? Oder hast Du auf einem privaten Parkplatz eines Ladens geparkt. Im letzten Fall kannst Du gar nichts machen, da die Polizei dort keine Knollen verteilt.

Im ersten Fall würde ich auch nichts machen. Du müsstest nämlich zur Polizei und eine Anzeige stellen. Dann brauchst Du Beweise, am Besten noch einen Zeugen. Wenn Du Pech hast darfst Du auch noch einen Anhörungsbogen ausfüllen, nur damit das Verfahren wegen Bagatelle eingestellt wird. Ja ist ärgerlich. Aber Mund abwischen und weiter. Alles andere führt nur zu Herzinfarkt und schlechte Laune.

Viele Grüße

DatSchoof

ok danke für die information. war tatsächlich auf dem Parkplatz des Supermarktes. bringt also scheinbar nichts.

aber es ist doch echt zum totärgern das man gegen solche Idioten nichts machen kann. und wenn man sich persönlich rächen wollte im sinne von Luft aus den reifen lassen etc. ist man dann noch selbst derjenige der stress bekommt.

Der private Parkplatz eines Ladens ist trotzdem tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum. Auch dort sind die zuständig...

@AssassineConno2

Kann, muss aber nicht. Dazu gibt es eine Reihe von Urteilen. Da heißt es beispielsweise: "Ein öffentlicher Verkehrsraum liegt allgemein dann vor, wenn die betreffende Verkehrsfläche ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich genutzt wird." Ist da schon eine Zugangsschranke gibt es keinen öffentlichen Verkehrsraum. Und selbst wenn, wird die Polizei sicherlich nicht auf einem Supermarktparkplatz Knollen verteilen, das macht sie schon im öffentlichen Verkehrsraum nicht, weil da meistens die Gemeinde für den ruhenden Verkehr zuständig ist.

lade bloß nicht das Bild mit dem Nummernschild hier hoch.. das kann teuer für dich werden

geh damit zur Polizei und gut ist

danke für die warnung ;) hätte ich wenn überhaupt sowieso zensiert ^^

Geh halt zur Polizei und schildere die Sachlage