Anzeige wegen Rufmord bzw. Verleumdung?

10 Antworten

"Rufmord" gibt es nicht, nur "Verleumdung" und "Üble Nachrede". Verleumdung scheidet aus, weil dazu wider besseren Wissens eine unwahre Behauptung verbreitet worden sein müßte. Es kommt also nur "Üble Nachrede" (§ 186 StGB) in Betracht, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann. In diesem Fall würde es aber wohl auf eine Verfahrenseinstellung hinaus laufen, da kaum nachzuweisen sein wird, wer da wem gegenüber was behauptet hat.

Erstmal Danke für die schnellen Feedbacks. Sie hatte bevor Sie den HIV-Test machen lassen das schon vielen Leuten berichtet ohne das Sie ein Ergebniss hatte. Dabei hatte sie mich bereits schlechtgeredet. Ich wollte halt das wir niemanden verrückt machen bevor Fakten auf dem Tisch liegen. Daran hat sie sich leider nicht gehalten. Von daher ist sie der Auslöser für diese ganze Aktion. Das weiß ich auch von einem Kumpel, weil dieser das von seiner Freundin hatte, und die es wiederum von einer anderen Freundin und da waren noch weitere 2 Stationen zwischen. Letzte Woche war ich auf einer Feier und alle haben über mich getuschelt. Das habe ich natürlich gemerkt. Und ich bekomme auch von vielen Bekannten und Freunden Nachrichten ob mit mir alles in Ordung wäre. Das tut verdammt weh, und ich musste die Feier verlassen. Meine Ex hat diesen Mist in die Welt gesetzt. Wie soll ich jetzt allen die das gehört haben beweisen das es nicht so ist. Das Gerücht verbreitet sich immer weiter, weil ich täglich 10 bis 15 Nachrichten von Freunden und Bekannten bekomme. Vielleicht noch mal zur näheren Info das alles...

@Bastian30

Es ändert aber an der Bewertung des Sachverhaltes nichts. Es ist eben ein Gerücht, das sich weiter verbreitet hat. Entscheidend ist nur, was Deine Freundin tatsächlich weiter erzählt hat.

Im deutschen Recht ist Verleumdung im StGB folgendermaßen definiert:

„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

– § 187 StGB

Ich würde sie anzeigen.

Erstmal Danke für die schnellen Feedbacks. Sie hatte bevor Sie den HIV-Test machen lassen das schon vielen Leuten berichtet ohne das Sie ein Ergebniss hatte. Dabei hatte sie mich bereits schlechtgeredet. Ich wollte halt das wir niemanden verrückt machen bevor Fakten auf dem Tisch liegen. Daran hat sie sich leider nicht gehalten. Von daher ist sie der Auslöser für diese ganze Aktion. Das weiß ich auch von einem Kumpel, weil dieser das von seiner Freundin hatte, und die es wiederum von einer anderen Freundin und da waren noch weitere 2 Stationen zwischen. Letzte Woche war ich auf einer Feier und alle haben über mich getuschelt. Das habe ich natürlich gemerkt. Und ich bekomme auch von vielen Bekannten und Freunden Nachrichten ob mit mir alles in Ordung wäre. Das tut verdammt weh, und ich musste die Feier verlassen. Meine Ex hat diesen Mist in die Welt gesetzt. Wie soll ich jetzt allen die das gehört haben beweisen das es nicht so ist. Das Gerücht verbreitet sich immer weiter, weil ich täglich 10 bis 15 Nachrichten von Freunden und Bekannten bekomme. Vielleicht noch mal zur näheren Info das alles...

Da deine Ex-Freundin das ja nicht wirklich rumerzählt hat, sondern die Nachbarn über Hörensagen sich so ihre eigenen Gedanken machen, ist es wohl keine Verleumdung/ kein Rufmord. Aber, wei gesagt, solltest du hier im Forum keinen juristischen Rat erwarten. Leider scheint es in kleineren Gemeinden so zu sein, dass die Leute gerne Gerüchte hören und verbreiten. Da gibt's so wenig Ablenkung. Wernn du es schaffst, ignoriere die Leute und ihre falsche Meinung von dir. Überleg mal in eine größere Stadt zu ziehen; da gibt's diesen "Üble-Nachrede"-Quatsch nicht so massiv, nur weil die Leute Langeweile haben. (Dafür gibt es in großen Städten andere Probleme ;-(

Es stimmt zwar das Gerüchte sich schnell verbreiten und viele aus einer Mücke einen elephanten machen. Solange sie aber sowas nicht verbreitet hat kannst Du sie kaum belangen- auch wenn sie die ürsprüngliche quelle war nicht. Allerdings kannst Du die von denen Du weist das sie sowas behaupten , erstens auf Unterlassung verklagen und zweitenstens wegen übler Nachrede dran bekommen. Das beste wär das einfach klarzustellen. Sag einfach das Du verantwortungvoll genug warst das zu testen, und das Dein Ergebis negativ war. Weil Du ja niemand anderen Infizieren wolltest. Das gibt Pluspunkte.

Ich würde die Ex-Freundin keines Blickes würdigen.