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12 Antworten

NEIN..das kann sie nicht!! denn rufmord gibt es als straftat gar nicht. es gibt nur die üble nachrede und die verleumdung. und da gibt es bei BEIDEN tatbeständen etwas ganz wichtiges zu beachten. damit man das aber versteht. kopiere ich mal BEIDE gesetzestexte ein.

§ 186 StGB:

„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

und

„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

wenn du dir beide texte mal durchleist, fällt dir asuf , das es einen tatbestqandsmerkmal gibt, der sehr wichtig ist, nämlich, das eine tatsqache behauptet werden muss, die entweder unwahr oder aber erweislich nicht wahr ist. das würde aber in der von dir geschilderten situation nicht zutreffen, denn laut deiner schilderung hast du ja eine WAHRE tatsache weitererzählt. nach beiden straftatbeständen muss es aber eine unwahre oder erweislich nicht wahre tatsaache sein. und wie es im gesetz nunmal so ist, ist ein tatbestqandsmerkmal nicht erfüllt, ist der ganze tatbestand nicht erfüllt. es ist in deutschlöand nicht unter strafe gestellt, wahre tatsaachen weiterzueerzählen, sofern ews nicht ein dienstgeheimniss oder ähnliches ist. da das aber auch nicht der fall ist, knn sie dich gar nicht anzeigen. ausser, du hast etwas erzählt, was NICHT wahr ist. dann kann sie dich sehr wohl anzeigen, aber nur dann.

moralisch aber gesehen solltest du dich eigentlich schämen, das du solch eine peinliche sache einfach weitererzählst..wie würde es dir denn an ihrer stelle gehen?? denk mal darüber nach. so gehen freundschaften kaputt, wundere dich also nicht...

Das soll wirklich gehen, aber da wird nichts passieren. Als wenn ihr das ein Anwalt wert wäre. Der kostet sie dafür doch schon 200 - 300€ mindestens.

theoretisch geht das aber weis nicht ob die das wirklich macht. Schätze mal sie droht nur.

So etwas erzählt man nicht, und wen dann doch sollte man stillschweigen darüber halten.Das ist eine Private und sehr Intime Angelegenheit, was den Geist und die Psyche der betroffenen angreift. Dieses Verhalten ist nicht sehr Menschenwürdig, und sollte dir zu denken geben. Was würdest du in solcher Situation empfinden ?? Wenn man deine Bettgeschichten erzählt in aller Welt. Bitte doch um etwas mehr zurückhaltung und fairness. Das ist nicht sehr Nobel und Gentlemanhaft . It's not Amused.

Gehen geht alles - aber es wird sonst nichts weiter passieren. Außer dass Dich jetzt sehr viele Leute für eine Tratschtante halten, der man halt nichts erzählen kann, weil es dann gleich die Runde macht.