Wie kann ich beim Finanzamt jemanden melden (Gewerbe) der ohne Rechnung seine Ware verkauft...

9 Antworten

zuständige Stellen: Gewerbeaufsichtsamt, Innung, IHK oder HWK.

Aber Vorsicht - es könnte sich auch um einen Kleinunternehmer handeln, der u.U. gar nicht zum MwSt-Ausweis verpflichtet ist !

Aber deswegen kann die mir doch eine Rechnung oder Quittung ausstellen... Oder?!

@Engelchen1982

Wurde die Vereinbarung zur Dienstleistung denn irgendwie schriftlich festgehalten ?

Eine Re. ohne MwSt. hätte sie schon ausstellen können. Es könnte allerdings auch sein, dass die von Ihr angebotenen Dienste nur sporadisch erfolgen und in geringem betraglichen Umfang erfolgen und so u.U. als private, also nichtgewerbliche Leistungen angesehen werden könnten.

Hier steht näheres zu den rechtlichen Regelungen bei Kleinunternehmern/Freiberuflern... http://www.akademie.de/existenzgruendung/existenzgruendung/kurse/nebenberuflich-selbststaendig/genehmigungen-antraege/meldepflicht-finanzamt-gewerbeamt.html

das heißt noch lange nicht, dass er die Einnahme nicht versteuert... Wenn Du ihn wirklich anzinken willst - anonymes Schreiben ans Finanzamt. Sollten die das Gefühl haben, dass es sich lohnt, machen sie eine Betriebsprüfung. Dann solltestb Du aber konsequenterweise eine solche (schwarze) Lieferung auch nicht akzeptieren und auf Rechnung und Überweisung bestehen!

Sie sagte es ja erst als sie mir die Ware brachte und ich konnt ja meine Gäste nicht ohne Essen sitzen lassen, oder?!

Sie meinte aber das sie nie rechnungen ausstellt und immer das geld so annimmt... Also glaub ich nicht das sie es versteuert, aber das soll mal das Finanzamt prüfen... haben die auch mal was zu tun...

@Engelchen1982

Das Finanzamt geht anonymen Anzeigen NICHT nach.

Grundsätzlich kann man Waren verkaufen ohne eine Rechnung zu erstellen. Per Handschlag geht das auch, es muß nichts schriftliches niedergelegt werden. Wenn man ein Gewerbe betreibt, braucht man einen Gewerbeschein und ist automatisch beim Finazamt gemeldet.

Kann aber auch sein, dass sie ein Gewerbe angemeldet hat. Und nebenbei noch was schwarz laufen hat ;o). Passiert häufig.

@ulrich46: "Grundsätzlich kann man Waren verkaufen ohne eine Rechnung zu erstellen."

Gibt es irgendeine Quelle/Gesetz, wo man diese Regelung nachlesen kann?

Eine Meldung bei den Behörden kommt übrigens immer einer Selbstanzeige gleich mit "Aussage gegen Aussage". Mal angenommen es würde also gegen einen evtl. Schwarzarbeiter vorgegangen, ist immer auch der Auftraggeber mit dran.

Da ist Vorsicht geboten,habe es wenn du keine Beweise hast,ich habe es am eigenen Leib verspürt.. bei uns im Haus war auch so ein Fall jeder sagte der Arbeitet Schwarz und bekommt Geld von Amt. Habe mich dann dazu hinreisen lassen ihn anzuzeigen,war keine gute ide. Denn er hatte ein Teilgewerbe,er bekam Besuch vom Ordnungsamt.Alles war in Ordnung,6 Monate später musste ich zum Gericht ANZEIGE!Wegen Rufschädigung,falscher Verdächtigung 500€ Geldstrafe.