anzeige wegen kv zurücknehmen?

2 Antworten

Handelt es sich bei der Strafanzeige um ein Antragsdelikt (z. B. Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch usw.), kann die Anzeige zurückgezogen werden. Dazu wendest du dich dann ggf. an das zuständige Polizeirevier.

Wird eine Anzeige von Amts wegen verfolgt, ist eine Rücknahme nicht möglich.

Bei Körperverletzung ist Beides möglich, das ist abhängig von Art und Schwere der Körperverletzung. Da sollte man sich zunächst erkundigen, ob es sich hier noch um ein Antragsdelikt handelt.

Anzeigen kann man nicht zurück ziehen. Man zeigt eine Straftat an und der Stein ist ins Rollen gebracht und nicht mehr aufzuhalten. Anders ist es bei Strafanträgen. Die kann man zurückziehen.