Wie ziehe ich meine Anzeige als minderjährige zurück?

4 Antworten

Eine (Straf-)Anzeige kann man nicht zurückziehen.

Mit einer Anzeige macht man der Polizei (allgemein: den Strafverfolgungsbehörden) etwas bekannt, was man für eine Straftat hält. Dann ist es der Polizei bekannt und das kann man nicht wieder rückgängig machen.

Bei reinen Antragsdelikten wie Beleidigung kann man den Strafantrag, den man damit vielleicht gestellt hat, zurückziehen und dann wird das Verfahren fallen gelassen.

Bei Körperverletzung können die Strafverfolgungsbehörden weiter ermitteln, wenn sie es für nötig halten.

Üblicherweise erkennen die aufnehmenden Polizeibeamten, wenn jemand aus Aufgeregheit heraus mit einer Anzeige über das Ziel hinaus schießt und raten zur Mäßigung – "es sich noch einmal zu überlegen". Das ist hier offensichtlich nicht der Fall, weil Du ihnen eine genügend belastende Begebenheit erzählt hast (ob wahr oder unwahr, sei dahingestellt).

Natürlich kannst Du, wenn Du die Anzeige bereust, wieder zu der Polizei hingehen und die neue, hoffentlich wahre Version erzählen und, dass Du bi der Anzeige völlig durcheinander warst. Vielleicht war es das dann.

Es könnte aber sein, dass sie eher der ersten Geschichte glauben und jetzt Sorge haben, dass Du unter Druck gesetzt worden bist, was die Sache eher verschlimmert.

Wie die anderen schon schrieben, Strafanzeigen sind kein geeignetes Mittel, um einen Streit zu beenden. Der Streit und Ärger gehen damit erst richtig los.

Grundsätzlich sind dies Antragsdelikte, die nicht von sich aus zurück zu ziehen sind. (nicht alle Formen der Körperverletzung sind Antragsdelikte, einige sind auch Offizialdelikte, doch kann es sich jetzt einfach mal von mir angenommen bei deinem Fall wohl kaum um einen Offizialdelikt handeln)

Die Staatsanwaltschaft kann aber öffentliches Interesse bekunden und auch ohne Anzeige das weiter verfolgen. Das wird hier sicher geschehen.

Rechtlich müsste dein Vormund (hier also deine Mutter oder dein Vater) die Anzeige zurück ziehen in deinem Namen. Da wird aber fast jeder Beamte davon ausgehen, dass deine Eltern dich zur Zustimmung genötigt haben.

Von daher ist davon auszugehen, dass es dennoch zu einer Überprüfung des Jugendamtes kommt und der Staatsanwalt ein öffentliches Interesse bekundet.

Nein, das geht nicht. Den kann nur deine Mutter zurück ziehen.

Aber warum willst du die Anzeige zurückziehen?

Was ist dein plötzlicher Sinneswandel?

Wenn eine Körperverletzung vorliegt, dann solltest du diese Anzeige auf keinen Fall zurückziehen! Warum auch? Niemand darf dir etwas antun, was du nicht willst!