Verfahren wegen Betrug?

5 Antworten

Du hast keinen Betrug begangen. Du bist nicht verpflichtet, dich zu äußern. Es wird nichts passieren.

Wenn du dich äußern willst und keinen Anwalt nimmst: Schildere das einfach so, wie es passiert ist - dass du den Artikel hingeschickt hast, es zurückkam und der Käufer sich dann nicht mehr meldete. Dass du das Geld jetzt zurückgezahlt hast (obwohl du es nicht müsstest, der Kaufvertrag besteht ja noch immer). Füge Nachweise dazu bei.

Persönliche Dinge dieses Falles mal außen vor gelassen. Wie nennst du es, wenn du etwas bestellst und bezahlst, aber keine Ware erhälst.

@ProRatione

Es ist jetzt so... und ich würde sicher genauso handeln an Käufers Stelle.. aber muss ich dann vor Gericht? Oder wird dann anhand meiner schriftlichen Aussage alles geklärt? Ich kann aktuell nicht vor Gericht weil ich im KH liege..

@ProRatione

"Keine Ware erhalten" - nicht mehr und nicht weniger. Vor allem, wenn ich mich danach beim Verkäufer nicht mehr melde und diesem anscheinend falsche Lieferdaten gegeben habe,

@paulinchen1998

Wenn dem Käufer nichts an einer Verurteilung liegt, sein Geld hat er ja wieder, dann kann er ja die Klage zurückziehen. Er selbst hat ja von dieser Klage keinen weiteren Vorteil, wie z.B. Schmerzensgeld. Einen Versuch ihn darum zu bitten ist es ja wert.

@paulinchen1998

Wenn du das so aussagst und nachweist, wird das Verfahren natürlich eingestellt.

@ProRatione

Nein, kann er nicht. Welche Klage? Er hat nicht geklagt. Er hat Strafanzeige erstattet, das ist wieder mal so ein Hans der die Polizei für seine zivilrechtlichen Angelegenheiten missbraucht, die das leider mitmacht.

@Rehtard

Doch, Bezahlt und keine Ware erhalten.

@Rehtard

das ist ja hier auch der standardtipp, hier ist alles betrug

@ProRatione

darum hab ich ihn bereits gebeten. Das er das zurückzieht wenn möglich. Leider kam bisher noch keine Antwort von ihm... keine Regung. Aber ist es demnach besser schriftliche Aussage hinzuschicken mit entschuldigung und anhang der beweise (email+Überweisung) oder schweigen?

@paulinchen1998

Wenn du Beweise hast die dich entlasten, solltest du sie natürlich vorlegen,

@nanfxD

Ja, leider. Solche Anzeigen sollten abgewiesen oder sogar mit einem Bußgeld belegt werden.

@Rehtard

Also ne missbrauchsgebühr wie beim BVerfG? Wäre wohl echt mal angebracht

Konntest Du nicht stattdessen nach der richtigen Adresse fragen und das Paket nochmal versenden?

Warum sollte sie?

Folgendes hat sich abgespielt: Depp bestellt was bei ihr, Depp gibt falsche Adresse an. Sie schickt es dort hin, es kommt zurück. Depp meldet sich nicht mehr. Ganz ehrlich? Ich hätte da auch nix weiter gemacht, warum auch.

Äußere Dich so, wie Du die Angelegenheit hier dargestellt hast.

Keine Angst, wegen dieses Vergehens kommst Du nicht in den Knast.

Insbesondere, weil es kein Vergehen gibt, hier wurde keine Straftat begangen.

Das ist Zivilrecht. Sehr unwahrscheinlich das sich der Staatsanwalt da einmischt.

Schreibe dieser Person trotzdem, dass du die 50€ bereits zurück überwiesen hast und was du hier geschrieben hattest.

Hat er schon - der Käufer hat Anzeige wegen Betruges erstattet. Was ist daran Zivilrecht?

Ins Gefängnis kommst du ganz sicher nicht. Anwalt würde ich habe dir empfehlen - du hast gerade nicht die Zeit, dich selbst um sowas zu kümmern.