Anzeige wegen Bedrohung

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Bei der Androhung "Ich stech Dich ab!", solltest Du in jedem Fall Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten!

Bei einer Anzeige bleibst Du nicht anonym. Spätestens bei der Akteneinsicht durch den bevollmächtigten Rechtsanwalt, wird Dein Name bekannt. Oft hilft es auch mit der betreffenden Person zu sprechen und ihm eine Anzeige anzudrohen. Bei einer Verurteilung gibt es neben einer Geldstrafe bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.

Ich hätte auch mal ne frage für sowas .. da ich mich kaum auskenne mit anzeigen.

Gestern ist mir echt was krasses passiert, eine ungefähr 25 jährige hat mir gedroht mit '' komm wir klären das hinter der tür,'' und ist mir hinterher gelaufen und hat mir noch nach geschriehen ich hatte solche angst das ich gerannt bin.Das alles passierte in einen fitniss center ich bin dahin gegangen um eine misfärständnis zu klären und darauf hin die Mitarbeiterin so . Was soll ich tun? bin selbs 15

würde mich echt über sinnvolle anworten Freuen, dankeee

closeyoureyes 
Fragesteller
 28.11.2012, 16:55

wie übel das auch klingt, eine Bedrohung ist das nicht laut Polizei. Man kann es eher als Belästigung bezeichnen.

Bei jeder Bedrohung sofort Anzeige machen.Der Grad ist egal

PepsiMaster  23.09.2009, 18:08

der Grad ist sogar sehr wichtig!

Damit es eine Bedrohung im Sinne des Strafgesetzbuches ist (§241), muss mit einem Verbrechen (also einer schweren Straftat, die mit mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe bestraft wird) gedroht werden.

Wird also z.B. nur mit einer Körperverletzung gedroht, ist es keine Bedrohung im Sinne des Gesetzes!

Hallo, Ich selber habe schon öfters eine Drohung bekommen, 2 Beispiele, wo das eine mal direkt von Personen körperliche Gewalt angedroht wurde, mit den Worten " ..es ist traurig wie viele Verkehrsunfälle es hier in letzter Zeit gibt" dann mit dem Hinweis, es wäre von Vorteil Die Tochter selber von der Schule abzuholen. Anzeige wurde vom Polizeirevier abgelehnt, da keine Straftat vorliegt, und mit den Worten "Hunde die Bellen Beißen nicht"

Das 2. mal, würde mir gesagt " Sie unterschätzen meine Möglichkeiten, ich habe genug Beziehung in der Stadt um ihr leben in andere Bahnen zu lenken...." und weiter "dann werde ich dich einfach ausknipsen " ( Wortwechsel Sie und DU) hier ging es um einen gut angesehenen Menschen, der sogar durch Wohltätigkeit seine Geschäfte macht und sehr gut angesehen ist und von vielen Menschen die er geholfen hat ( finanziell) Loyalitä hat. Hier würde die Anzeige abermals abgelehnt, trotz eindeutige Mitschnitte des Gespräches mit dem Worten " sie können nur evtl. eine Anzeige machen das sie genervt sind....." " es liegt keine Straftat vor, außer das Sie das Gespräch ohne Erlaubnis mit geschnitten haben."

( es ist später viel Privates Eigentum durch diese Personen einfach zerstört worden, hier liegt es jetzt an mir zu beweisen das es mutwillig war...., es ist aussichtslos )

§_241 StGB Bedrohung Absatz (1) und (2)

Beide Drohungen an meine Person treffen in diesen Bereich rein, aber was hat man davon, wenn verschiedene Polizeireviere und Personen nicht eine Anzeige aufnehmen. Es gibt in diesem Fall meiner Meinung nach nur den Weg direkt zur Staatsanwaltschaft, wo dies aufgenommen wird. Man sollte nur abwägen wer der Gegner ist, Recht zu bekommen heißt nicht das danach ruhe herrscht. Die Bereitschaft zur Gewalt ist wesentlich gestiegen, und das nicht bei der Jugend, sondern besonders bei den Erwachsenen.