Anzeige später stellen?

8 Antworten

Hallo xXSWKAXx,

... bei einem Körperverletzungsdelikt entsprechend der Paragrafenfolge des Siebzehnten Abschnitt - Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 ff Strafgesetzbuch) hast Du als Geschädigter bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Körperverletzung die Möglichkeit, einen Antrag (§§ 77b; 230 StGB) zur Verfolgung dieses Deliktes innerhalb von 3 Monaten nach der Tat bei einer Strafverfolgungsbehörde zu stellen. Stellst Du innerhalb einer solchen Frist keinen Antrag, wird eine solche Tat nicht mehr, bzw. nur noch in ganz besonderen (wohl eher seltenen) Fällen durch die Staatsanwaltschaft verfolgt.

Mein Tipp daher an Dich.

Falls Du Spuren oder Schmerzen aufgrund dieser Körperverletzung erlitten hast, so ist ein Arztbesuch unmittelbar nach der Körperverletzung und vor einer Strafanzeige immer ratsam. Ein Arzt attestiert Deine Verletzungen. Dieses Attest dient in dem Verfahren als Sach(verständigen)beweis, und wird in der Regel kaum angezweifelt. Natürlich können Bilder von Verletzungen an Deinem Körper zusätzlich auch als Sachbeweis dienen, aber in einem Verfahren können Sachbeweise immer angezweifelt oder in Frage gestellt werden. (Zum Beispiel können mit heutiger Technik "blaue Flecken, gerötete Augen ohne Probleme zusätzlich "aufgetragen" werden.) Und wenn diese Sachbeweise "hinten runterfallen", dann steht meistens nur noch Aussage gegen Aussage. Und bei begründeten Zweifeln heißt es im deutschen Strafrecht immer wieder: "in dubio pro reo".

Nach dem Arztbesuch kannst Du Dich entscheiden, ob Du über einen Rechtsanwalt oder ohne einen Rechtsanwalt eine Strafanzeige bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht erstattest. Beides ist - innerhalb von drei Monaten nach der Tat - möglich. Mit einem Anwalt kannst Du in einem separaten Zivilprozessverfahren Schadensersatz und Kostenübernahme gegen den, oder einen Täter einklagen.

Auch wenn der Täter Dir zunächst namentlich nicht bekannt ist, ist eine Anzeige - wenn auch gegen Unbekannt - immer ratsam. Stelle Dir vor, nach vier Monaten (also nach Ablauf der 3-Monatsfrist) triffst Du den Täter durch Zufall auf der Strasse wieder, Du rufst die Polizei an, die ermittelt die Person und stellt die Personalien fest - bei einer Nichtanzeige hast Du Deinen Antrag "verwirkt", große Hoffnung, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren "im öffentlichen Interesse" trotzdem anstrengt, bestehen in der Vielzahl der mir bekannten Fälle nicht.

Du siehst also ... eine spätere Anzeigenerstattung ist möglich. Aber nicht zu lange warten ...

IdS

MrDirekt

Sicherlich, wenn du die Person kennst und noch gewisse "verletzungen" zu sehen sind oder du vom Arzt eine Bescheinigung hast, denke ich mal!

Natürlich kannste das. Die Glaubwürdigkeit wird dadurch jedoch nicht gesteigert.

Anzeigen werden übrigens erstattet.

Klar kannst doch sagen das du solche angst hattest etwas zu sagen aber es dann nicht mehr ausgehalten hast!! Wo ist das Problem!!

Ja du kannst auch noch nach Jahren Anzeige erstatten. VieleOpfer von sexuellen Übergriffen im Kindesalter truen sich wenn überhaupt erst nach Jahren ihre erdulten Qualen durch eine Anzeige öffentlich und Strafverfolguns mäßig zu machen. Gilt aber auch für andere Delikte.