Ermittlungsverfahren Ermahnung?

6 Antworten

Wie gesagt. die Sache ist damit für Dich strafrechtlich gegessen. Entweder die wollten schon vor zwei Jahren mit einer Ermahnung einstellen haben das aber irgendwie verschlampt oder aber sie waren sich unschlüssig aus irgendeinem Grund und haben die Sache halt jetzt eingestellt oder es war sonstwie einfach Schlamperei. So lange Verfahrensdauern sollten bei Bagatellkriminalität eigentlich generell nicht, und im Geltungsbereich des JGG speziell nicht vorkommen. Vielleicht ist das aber auch der Grund weshalb Du - nachdem Du Dich zwischenzeitlich wohl unauffällig verhalten hast - mit einer Ermahnung davon kommst.

Das wird wohl ein Hinweis sein, dass gegen dich ermittelt wird. Irgendwann wirst du vermutlich eine Vorladung erhalten, in dem dann der Termin für eine Anhörung bei der Polizei steht. Da kannst du dann deine Sicht der Dinge erzählen.

So läuft es eigentlich. Was soll das denn für eine Ermahnung sein?

In dem Führungszeugnis stehen nur Straftaten, die mit einer Verurteilung vor Gericht endeten und bestraft wurden mit mindestens 60 Tagessätzen waren das glaub ich.

Wenn du Glück hast erlaubt sich da einer nur einer ein Scherz mit dir. Kannst ja mal Verjährungsfrist Körperverletzung googlen

ich hatte ein Gespräch aber vor 2 Jahren, das ist wirklich merkwürdig :D

Das wird wohl ein Hinweis sein, dass gegen dich ermittelt wird.

Wurde, nicht wird. Und das Verfahren ist mit der Ermahnung abgeschlossen.

In dem Führungszeugnis stehen nur Straftaten

Du weißt anscheinend nicht, was es alles für Register gibt.

mit mindestens 60 Tagessätzen

Wieder falsch. Es sind mehr als 90 TS

Uns fehlt die info, von wem das Schreiben ist. Vielleicht ist sie von der Schule, vom Arbeitgeber?

Das einzige was mir zu deiner Ermahnung einfällt:

Es könnte eine Ermahnung nach 45 JGG sein. Gegen dich lief ein KV-Verfahren, das eingestellt wird, du wirst aber ermahnt, dich zukünftig besser zu verhalten. Es ist damit erledigt, könnte bei zukünftigen Verfahren aber ins Gewicht fallen.

Kurz gesagt: jetzt passiert nichts mehr und du brauchst auch nichts zu machen. Vergessen wird es aber nicht. Wirst du nochmals straffällig, kramt es der StA wieder hervor um darzulegen, dass du lernresistent bist.

Es handelt sich um ein durch die Ermahnung abgeschlossenes Verfahren.

Muss ich zur Polizei gehen

Nein. Wozu auch.

ich will nicht dass das in meinem Register

Welches Register meinst du konkret? Im (erweiterten) Führungszeugnis jedenfalls steht nichts.

denn das mit der Körperverletzung ist gelogen denn ich habe niemanden geschlagen und möchte nicht eine Anzeige auf mich sitzen lassen.

Wahrscheinlich zu spät.

Muss ich eine Anzeige zurückerstatten

Warum müssen? Das einzige, was du musst, ist irgendwann zu sterben.

kommt jetzt mehr auf mich zu?

Nein, das Verfahren wegen Körperverletzung ist mit der Ermahnung beendet.

2 Jahre danach? Äußerst merkwürdig.

ich weiss :D

Wieso "Daumen runter ohne zu antworten?

war ausversehen wollte hochmachen kanns net rückgängig machen