Anzeige wegen Fahrlässiger Körperverletzung an mir selber?

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Hallo Reen557,

da musst Du etwas falsch verstanden haben. Ein Strafverfahren weil man sich selbst bei einem Unfall verletzt hat ist nicht möglich.

Das Gesetz besagt bezüglich Deiner Frage folgendes:

§ 223 StGB - Körperverletzung

(1) Wer eine ANDERE Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer ANDEREN Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Da Du keine ANDERE Person, sondern nur Du selbst verletzt wurdest ist dementsprechend kein Strafverfahren wegen Körperverletzung möglich.

Dementsprechend dürfte auch auf Dich nur die folgende schriftlich Verwarnung laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog zukommen:

Tatbestandsnummer: 101000

Tatvorwurf: Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden.

Ordnungswidrigkeit gem. § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 35,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

Mit Zahlung der 35,00 Euro hat sich die Angelegenheit für Dich erledigt.

Schöne Grüße
TheGrow

Das selbe wie die meisten hier habe ich mir auch gedacht als sie damit ankamen... Ich habe mehrmals nachgefragt gehabt und sie meinten das sie die schreiben müssten weil ich mir meinen kleinen Finger gebrochen habe... aber naja danke für die zahlreichen Antworten. Der Brief von den Blauen ist noch nicht da aber wenn er da ist kann ich ja wenn da sowas drinne steht hier mal ein Bild einfügen

Was zum?

Fahrlässige Körperverletzung gegen dich selbst?

1. Um das Verfahren zu starten muss der Geschädigte eine Anzeige gegen den Täter stellen.

2. Wenn ich mir in der Werkstatt mit dem Hammer auf den Finger klopfe bekomm ich auch keine Anzeige...

Bitte was haben die gemacht?

Die haben die eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen dich selbst aufgedrückt?

Ehrlich gesagt ist das eine der beklopptesten Sachen, die ich in den letzten Tagen hier gelesen habe.

Hallo Reen557,

das ist eines der mit Abstand schwachsinnigsten Anliegen, die ich hier bisher gelesen habe.

Es gibt keine Körperverletzung an sich selbst.

Das heißt Selbstverletzung.

Und wenn die Polizei dies getan hätte, dann hätten sie dich eher wegen Selbstgefährdung in die Psychiatrie eingeliefert.

Also, pflege deine Wunden ....

Mata