Anzeige wegen Fahrlässiger Körperverletzung an mir selber?
Ich hatte einen Unfall mit meiner A1 maschine bin in einen Graben gefahren. Nur ich und meine Maschine sind zu schaden gekommen. Die Polizei kam ungerufen und hielt an. Sie haben gegen mich eine Anzeige wegen Fahrlässiger Körperverletzung an mir selber geschrieben. Was droht mir ausser die 35 € für nach rechts abkommen von der straße?
6 Antworten
Hallo Reen557,
da musst Du etwas falsch verstanden haben. Ein Strafverfahren weil man sich selbst bei einem Unfall verletzt hat ist nicht möglich.
Das Gesetz besagt bezüglich Deiner Frage folgendes:
§ 223 StGB - Körperverletzung
(1) Wer eine ANDERE Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer ANDEREN Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Da Du keine ANDERE Person, sondern nur Du selbst verletzt wurdest ist dementsprechend kein Strafverfahren wegen Körperverletzung möglich.
Dementsprechend dürfte auch auf Dich nur die folgende schriftlich Verwarnung laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog zukommen:
Tatbestandsnummer: 101000
Tatvorwurf: Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden.
Ordnungswidrigkeit gem. § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
Verwarnungsgeld: 35,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
Mit Zahlung der 35,00 Euro hat sich die Angelegenheit für Dich erledigt.
Schöne Grüße
TheGrow
Das selbe wie die meisten hier habe ich mir auch gedacht als sie damit ankamen... Ich habe mehrmals nachgefragt gehabt und sie meinten das sie die schreiben müssten weil ich mir meinen kleinen Finger gebrochen habe... aber naja danke für die zahlreichen Antworten. Der Brief von den Blauen ist noch nicht da aber wenn er da ist kann ich ja wenn da sowas drinne steht hier mal ein Bild einfügen
Was zum?
Fahrlässige Körperverletzung gegen dich selbst?
1. Um das Verfahren zu starten muss der Geschädigte eine Anzeige gegen den Täter stellen.
2. Wenn ich mir in der Werkstatt mit dem Hammer auf den Finger klopfe bekomm ich auch keine Anzeige...
Bitte was haben die gemacht?
Die haben die eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen dich selbst aufgedrückt?
Ehrlich gesagt ist das eine der beklopptesten Sachen, die ich in den letzten Tagen hier gelesen habe.
Hallo Reen557,
das ist eines der mit Abstand schwachsinnigsten Anliegen, die ich hier bisher gelesen habe.
Es gibt keine Körperverletzung an sich selbst.
Das heißt Selbstverletzung.
Und wenn die Polizei dies getan hätte, dann hätten sie dich eher wegen Selbstgefährdung in die Psychiatrie eingeliefert.
Also, pflege deine Wunden ....
Mata