Kann man eine anzeige wegen koerperverletzung auch nach einer woche noch machen?

7 Antworten

Hallo lucydelane,

die "einfache" Körperverletzung ist ein relatives Antragsdelikt.

Das heißt, die Tat wird nur verfolgt, wenn Du einen Strafantrag stellst, außer es liegt öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vor.

Die Frist für die Strafantragstellung richtet sich nach folgender Rechtsgrundlage:

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§ 77b StGB - Antragsfrist 

(1) Eine Tat, die nur auf Antrag verfolgbar ist, wird nicht verfolgt, wenn der Antragsberechtigte es unterläßt, den Antrag bis zum Ablauf einer Frist von drei Monaten zu stellen. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. 

(2) Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt. Hängt die Verfolgbarkeit der Tat auch von einer Entscheidung über die Nichtigkeit oder Auflösung einer Ehe ab, so beginnt die Frist nicht vor Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Rechtskraft der Entscheidung Kenntnis erlangt. Für den Antrag des gesetzlichen Vertreters und des Sorgeberechtigten kommt es auf dessen Kenntnis an. 

(3) Sind mehrere antragsberechtigt oder mehrere an der Tat beteiligt, so läuft die Frist für und gegen jeden gesondert. 

(4) Ist durch Tod des Verletzten das Antragsrecht auf Angehörige übergegangen, so endet die Frist frühestens drei Monate und spätestens sechs Monate nach dem Tode des Verletzten. 

(5) Der Lauf der Frist ruht, wenn ein Antrag auf Durchführung eines Sühneversuchs gemäß § 380 der Strafprozeßordnung bei der Vergleichsbehörde eingeht, bis zur Ausstellung der Bescheinigung nach § 380 Abs. 1 Satz 3 der Strafprozeßordnung.

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Das heißt, Du solltest nicht nur eine Strafanzeige stellen, sondern auch einen Strafantrag. Dieser ist im Grunde genommen nur eine Formsache, kostet aber kein Geld, ist aber an die Frist von 3 Monaten gebunden.

Das heißt, wenn die Tat so wie Du geschrieben hast erst eine Woche her ist, hast Du noch mehr als 2,5 Monate Zeit den entsprechenden Strafantrag zu stellen.

Liegt nicht nur eine "einfache" Körperverletzung, sondern eine gefährliche Körperverletzung vor, ist das kein Antragsdelikt mehr, sondern wird von Amts wegen verfolgt, sobald eine Strafanzeige gestellt wurde. Hier gilt nicht die dreimonatige Frist, sondern für die Strafanzeige hast Du mehrere Jahre Zeit.

Schöne Grüße
TheGrow

Ja.

Bei einer einfachen KV muss diese mit Strafantrag innerhalb von 3 Monaten erfolgen, da ansonsten die Antragsfrist verstrichen ist. 

Ja, innerhalb von 3 Monaten muss Strafantrag gestellt werden.

Du hast 3 Monate Zeit das zur Anzeige zu bringen

Ich habe meine Strafanzeige von Körperverletzung nach 6 Monaten erst gemacht.. geht das verjährt nicht