Anzeige zurückziehen, Negative Konsequenzen?

6 Antworten

Ich glaube nicht das du die Anzeige zurückziehen kannst, da das was du beschreibst, den Tatbestand der Fahrerflucht erfüllt. Fahrerflucht wiederum ist, soweit ich weiß, ein Offizialdelikt, dass von Amts wegen verfolgt wird. Insofern könntest du die Anzeige nicht mehr stoppen. Es sei denn ich liege mit meiner Vermutung falsch, dass es sich eben nicht um ein Offizialdelikt handelt.

Sollte dem so sein, kannst du die Anzeige ohne negative Konsequenzen für dich zurück ziehen. Es entstehen dabei auch keine Kosten.

Da es ein Offizialdelikt ist, kannst du eine Anzeige nicht zurückziehen. Die Tat wird mit oder ohne dein Einverständnis verfolgt.

Aber:

Liegt überhaupt ein Unfall i.S. des § 142 StGB vor? Ein Unfall setzt einen Schaden vorraus, ein Bagatellschaden unter 50 € Schadenshöhe ist kein Unfall. Sollte also der Schaden derarart gering sein, so solltest du das der Polizei mitteilen und darauf hinweisen, dass du nach Begutachtung des Schadens von einer Schadenshöhe von 20 € ausgehst, also kein Unfall vorliegt.

Du hast eine Anzeige nach  § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort erstattet. Diese kannst Du nicht zurücknehmen.

Kann ich eine Strafanzeige zurückziehen? – Kanzlei Mieth

kanzlei-mieth.de/faq/kann-ich-eine-strafanzeige-zurueckziehen/

Kann man eine Strafanzeige zurücknehmen? - Strafverteidiger Berlin

https://www.strafverteidiger-berlin.info/kann-man-eine-strafanzeige-zuruecknehmen/

Fahrerflucht ist ein Offizial- und keine Antragsdelikt. Das ist durchaus entscheidend, denn eine Anzeige kann man nicht zurückziehen, es handelt sich dabei nur um eine "Zurkenntnisbringung". Bei Offizialdelikten sind Staatsanwaltschaft und Polizei grundsätzlich gehalten, einen zureichenden Anfangsverdacht auf eine Straftat zu verfolgen, dabei ist es unwesentlich, wie sie zur Kenntnis um den Sachverhalt gelangten (§ 160 Abs. 1 StPO).


wie schon gesagt, kannst du Offizialdelikte nicht mehr zurückziehen. 

Bei Antragsdelikten wie z.B. Hausfriedensbruch kannst du den Strafantrag wieder zurückziehen. Jedoch kommen dann unter Umständen die entstandenen Bearbeitungskosten auf dich zu.