Anzeige bekommen wegen Diebstahl aber minderjährig ,müssen meine Eltern mit zum Hauptverfahren?
Hallo,
ich bin 17 und wurde unnötig wegen Diebstahl angezeigt worden was aus meiner Seite nicht mit Absicht war und jetzt wollte ich fragen ob meine Eltern zum Gericht kommen müssen oder bzw. Hauptverfahren? Ich bin ja schließlich minderjährig ABER beim Zettel der Vorladung steht das hier drauf :
Der Zettel ging an meinen Vater also sein Name wurde genannt ganz am Anfang , so wie :
Sehr geehrter Herr (Name meines Vaters),
gegen ihren Sohn (“Ich”) wird ein Vermittlungsverfahren durchgeführt :
....
und dann steht aber das was oben steht.
Bin ich damit gemeint dass ICH kommen muss oder mein Vater? Weil drunter steht auch dass wenn SIE unter 18 sind ,dürfen IHRE Eltern/Gesetzlichen Vertreter an der Gerichtsverhandlung teilnehmen etc...
Müssen meine Eltern kommen oder DÜRFEN sie es nur?....
Wäre hilfreich wenn man mir helfen könnte.
Vielen Dank für die Antworten !
MFG
4 Antworten
Deine Eltern dürfen zum Gericht mitkommen, sie müssen aber nicht (§ 67 JGG) (§ 50 JGG)
Hallo!
Es ist bei "meiner" Staatsanwaltschaft oft so, dass Eltern genau dasselbe Schreiben erhalten wie die Kinder, nur mit einem anderen Adressvorblatt. Das bedeutet aber nicht, dass dein Vater erscheinen muss, es dient nur dazu deinem Vater ganz genau mitzuteilen was dir auch mitgeteilt wurde. Er soll ja nicht behaupten können, man hätte ihm etwas vorenthalten.
Falls dein Vater erscheinen müsste, hatte er eine eigene Ladung bekommen.
Okay vielen lieben dank, die erste hilfreiche Antwort !
Omg Warum kommt das vor gericht? Ich hatte heute meine Vorladung bei der Polizei weil ich auch erwischt wurde und die Frau meinte das der Fall wahrscheinlich eingestellt wird was ich auch hoffe. Aber warum kommt es bei dir vor gericht du bist ja noch minderjährig und Ersttäter. Ich hoffe es passiert nicht viel was sicher auch der Fall sein wird wird. Wenn du jemandem zum reden brauchst bin ich da für dich, ich weiß wie du dich fühlst.
Nichts zu danken :)))
Da müssen deine Eltern nicht mit. Steht doch exakt so dort...
aber der Zettel geht doch an meinen Vater und da steht:
Müssen sie kommen!
Wenn dein Vater geladen ist, muss er logischerweise auch kommen.
Was denn jetzt???
Wenn der Brief explizit an deinen Vater gerichtet ist, ist er auch inhaltlich gemeint.
Kann ich mir hier aber nicht vorstellen, so ergeben die Formulierungen keinen Sinn.
Ja deswegen frag ich mich das auch
Das ist für ne Person die unnötig wegen nicht beabsichtigen Diebstahl angezeigt wurde, nicht auf dem ersten Blick ersichtlich
Okay vielen Dank :)