Dürfen meine Eltern mein Auto beschlagnahmen und es verkaufen?
Und zwar haben meine Eltern mir vor einigen Monaten ein Auto gekauft, jedoch ist das Auto nur auf mein Name angemeldet und der Kaufvertrag ist auch auf mein Name. (Autopapiere habe ich auch versteckt)
Jetzt ist meine Frage dürfen meine Eltern einfach die Schlüsseln nehmen und das Auto verkaufen.
Ist das schon Diebstahl?
(20 Jahre alt)
Und bei wen muss ich mich bei solchen Fällen melden ?
15 Antworten
Nein, das dürfen sie nicht.
Allerdings könnte man das Auto als Schenkung bewerten und da du offensichtlich einen Anlass dazu gegeben hast, könnten die Eltern auf groben Undank argumentieren und du wärst das Auto auch wieder los, wie du es auch drehst und wendest.
Du könntest dich höchsten rächen und es ihnen möglichst unbequem machen durch eine Anzeige. Aber wo soll das hinführen?
Wer im Kaufvertrag steht und auf wen das Auto zugelassen ist, sagt noch nichts über die Eigentumsverhältnisse aus. Entscheidend ist, was zwischen dir und deinen Eltern vereinbart ist. Wenn deine Eltern das Auto bezahlt haben, sind sie damit aber auch nicht automatisch Eigentümer. Sie können sich aber das Eigentum vorbehalten haben, z.B. gekoppelt an eine Bedingung (das könnte z.B. sein, dass das Auto erst dir gehört, wenn du deine Ausbildung beendet hast oder du einen Teil des Kaufpreises bei deinen Eltern abbezahlt hast). Nur wenn sie dir das Auto eindeutig geschenkt haben, ist es auch wirklich deins.
Du solltest Dich besser nicht mit Deinen Eltern anlegen.. Dazu gehört mehr als nur Papiere zu verstecken. Dir fehlt ein bisken Weitsicht, Einsicht und vor allem Grips...
Natürlich gehört das Auto rechtlich gesehen Dir, aber auch mündliche Verträge sind gültig.
Wenn Du Dich nicht daran hälst, wirst Du vielleicht noch Dein blaues Wunder erleben...
Wenn Du im Kaufvertrag als Käufer stehst, bist Du Eigentümer des Fahrzeugs, damit können Deine Eltern das Fahrzeug ohne Deine Vollmacht nicht verkaufen, zumal Du auch Halter des Fahrzeugs bist und die Zulassungsbescheinung Teil II (Fahrzeugbrief) besitzt.
Der Verkauf ist schon deshalb nicht möglich, weil Deine Eltern bei einem Verkauf den Brief nicht vorlegen können - der Käufer kann also das Auto auch nicht gut gläubig erwerben.
In so einem Fall hättest Du gegen den Käufer einen Herausgabeanspruch, wobei Deine Eltern dem Käufer dann den Kaufpreis schulden würden.
Eine Strafverfolgung würde aber nur auf Deinen ausdrücklichen Antrag erfolgen, weil es sich hier um eine Familientat handelt.
du solltest die papiere da ausserhalb aufbewahren. da dürfte es schwer sein das auto zu verkaufen.
das wäre dann natürlich schon diebsstahl