ANZAHLUNG FÜR EIN BRAUTKLEID ZURÜCKFORDERN?

12 Antworten

Zurücklegen lassen und Anzahlung leisten sind zwei verschiedene Dinge.

Im Normalfall ist zwar der gesamte Kaufpreis in einer Summe fällig ist. Bei der Anbahnung eines Kaufvertrages (c. i. c.) kann aber eine Anzahlung als Zeichen des beabsichtigten Vertragsschlusses (§ 336 (1) BGB) darstellen. Und die wäre verpflichtend :-(

Zwar soll sie dem Beweis dienen und ist nicht etwa Voraussetzung oder vereinbarte Form des Vertragsabschlusses. Und demnach ist die Anzahlung zurückzuerstatten, wenn der Kaufvertrag wieder aufgehoben oder unmöglich würde (§ 337 (2) BGB), etwa indem das zurückgelegte Kleid nach Tagen einer anderen Kundin verkauft wäre.

Nur: Ein Rücktrittsrecht gibt es nicht, nur weil dir das anprobierte und hinreichend im Laden geprüfte Kleid plötzlich nicht mehr gefällt. § 323 BGB bestimmt hier ausnahmslos Rücktritttsrecht "wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung".

Das Kleid musst du also abnehmen und schuldest Bezahlung und ggf. Schadensersatz :-(

G imager761

Brautkleidergeschäfte sichern sich üblicherweise so ab:

Das Kleid darf erst fotografiert werden, wenn die Kundin sich dafür entschieden hat, es zu kaufen.

Beim Kaufvertrag wird sofort 50 Prozent des Gesamtpreises fällig.

Es ist ja wohl so, dass das Kleid angezahlt wurde und nicht zurückgelegt. Nun nachträglich ist es zu teuer - Kann es sein, dass Du im Internet über einen China-Anbieter das Kleid billiger gefunden hast?

Rein rechtlich kommst Du nicht aus dem Vertrag raus - höchstens aus Kulanz des Geschäftes. Die sieht aber meist eher so aus, dass Du von dem Kleid abweichen kannst und z. B. ein anderes aussuchen, solange das erste noch nicht auf Dich angepasst wurde. Geld zurück wirst Du eher nicht bekommen.

Rücktrittsrecht hat man nur bei Haustürgeschäften oder Fernabsatzgeschäften. Offenbar bist Du aber selbst dorthin gegangen mit dem Willen ein Kleid für Deine Hochzeit auszusuchen. Eigentlich weiß man ja vorher, was man ausgeben kann / möchte.

Du hast ja eben hinzugefügt, dass es auf deine Maße angepasst werden muss. Glaubst du wirklich die nehmen das zurück, wenn es an dich angepasst wird, oder extra angefertigt wird. Auf dem Unterschriebenen steht sicher oben, dass die Anzahlung deshalb erfolgt, weil die das Kleid bearbeiten. Bei einem Maßschneider kannst du dir auch nicht einfach was anfertigen lassen ohne es nachher zu kaufen. Wenns extra genäht wird sowieso nicht, wenns an dich angepasst wird, ist es ja quasi schon bearbeitet und unbrauchbar.

replayinc 
Fragesteller
 19.04.2013, 21:10

Nein eben nicht, es wurde nichts gemacht.

Hallo replayinc,

der Fall ist etwas vertrackt. Das liegt daran, dass dein Wunsch nach "Zurücklegen" und dem Leisten einer Anzahlung nicht zusammenpassen.

Unter "Zurücklegen" versteht man üblicherweise das Reservieren einer Ware für einen begrenzten Zeitraum, und nur das wolltest du ja wohl auch. Das ist ein Service, den Händler eigentlich nur ungerne leisten, denn die Ware ist damit noch nicht verkauft und während dieser Zeit können sie die Ware auch nicht anderweitig verkaufen. Aber dem Wunsch wird dennoch oft nachgekommen, um die potenziellen Kunden nicht zu verärgern. Ich habe noch nie erlebt, dass dafür Geld oder eine Anzahlung verlangt worden wäre.

Eine Anzahlung hingegen ist normalerweise nur dann üblich, wenn ein verbindlicher Kauf oder eine Bestellung getätigt wird, die Ware aber nicht sofort ausgehändigt werden kann. Also zum Beispiel im Möbelhaus oder wenn der Händler Ware eigens kundenindividuell bestellen oder anfertigen muss. So auch bei einem Brautkleid, das ja meist nicht direkt von der Stange passt, sondern an diversen Stellen noch weiter oder enger gemacht wird usw.

Eigentlich ist hier kein Kaufvertrag entstanden. Du hast nicht den Willen geäußert, das Kleid zu kaufen. Damit könntest du nach § 812 BGB eigentlich Herausgabe der 500 € verlangen und die Sache wäre vorbei.

Doch dummerweise hast du den Wunsch nach "Zurücklegen" nur mündlich geäußert, alle schriftlichen Beweise sprechen dagegen. Du hast 500 € angezahlt und dafür einen Beleg unterschrieben, der ganz klar nach Kaufvertrag aussieht. Da muss man gar nicht den § 336 BGB bemühen, der Anzahlungen als Zeichen des Kaufwillens auslegt, es sprechen auch so alle Beweise dafür.

Theoretisch könntest du nun diesen Vertrag nach § 119 I BGB anfechten, weil du mit deiner Erklärung im Irrtum warst, und damit wenigstens einen Großteil deiner 500 € wiederbekommen - aber auch hier gibt es wieder das Beweisproblem. Es wird schwer fallen, einem Richter glaubhaft zu machen, dass man gar keinen Kaufvertrag hat unterschreiben wollen.

Ich fürchte, du kommst aus der Nummer nicht raus. Entweder schreibst du die 500 € ab und hoffst, dass der Laden nicht auf Zahlung der restlichen 1500 € pocht, solange du keine Kleider haben willst. Oder du nimmst die Kleider und zahlst den Rest.

Hat der Laden dich ausgetrickst? Ich bin da vorsichtig, denn ich habe nur deine Version gehört. Möglicherweise ist das auch nur ein Missverständnis und die Verkäuferin glaubte ernsthaft, du wolltest kaufen. Oder die sieht das vielleicht auch gar nciht als kaufvertrag und rückt die 500 € oder wenigstens das meiste davon wieder heraus. Aber es ist natürlich auch denkbar, dass deine Gutgläubigkeit skrupellos ausgenutzt wurde.

Ich wünche dir jedenfalls viel Erfolg bei deinen Bemühungen, das Geld zurück zu bekommen. Und vor allem, dass du trotz des Ärgers eine tolle Hochzeit hast. Auch wenn es ein teurer Spaß wird - ich bin sicher, du wirst toll aussehen!

replayinc 
Fragesteller
 19.04.2013, 21:17

Vielen dank für alles aber was ist wenn ich es wirklich kaufen wollte aber nicht mehr will da ich den Betrag nicht voll bezahlt habe? Ich habe weder das Kleid weder haben die meine Maßen genommen um etwas zu ändern. Was ist denn wenn ich zur meiner Bank gehe und die Überweisung zurück ziehen lasse?

Ratirat  19.04.2013, 23:16
@replayinc

Was für eine Überweisung? Wie hast du denn bezahlt?

replayinc 
Fragesteller
 20.04.2013, 12:05
@Ratirat

EC mit Karte

Ratirat  20.04.2013, 14:48
@replayinc

Mit PIN oder Unterschrift?

replayinc 
Fragesteller
 20.04.2013, 21:54
@Ratirat

nur pin

Ratirat  20.04.2013, 23:10
@replayinc

Tja, schade, mit Unterschrift hättest du noch die Möglichkeit gehabt, die Lastschrift zurückzuweisen. Dann hätte der Laden das geld nur auf dem Rechtsweg einklagen können, was mit Risiken verbunden ist und die vermutlich nicht gemacht hätten.

Mit PIN geht das aber nicht.

Klar muss sie es dir wiedergeben, du hast ja Rückgaberecht. Das ist in jedem Geschäft so! Du hast das Kleid noch nicht voll bezahlt und somit gehört es auch noch nicht dir.

Zicke1008  17.04.2013, 23:15

Rückgaberecht-> nur bei Onlinekäufen, nicht im Geschäft. Dort mußt Du auf Kulanz des Verkäufers hoffen.

suddenlypsycho  17.04.2013, 23:43
@Zicke1008

Ähm, NEIN :D

Man hat immer ein Rückgaberecht von 14 Tagen

replayinc 
Fragesteller
 17.04.2013, 23:45
@suddenlypsycho

Ne leider nicht. Man hat Reklamationsrecht aber kein Rückgaberecht

suddenlypsycho  17.04.2013, 23:45
@replayinc

Kommt doch auf dasselbe raus?!

replayinc 
Fragesteller
 17.04.2013, 23:48
@suddenlypsycho

Reklamation ist wenn die Ware kaputt ist und du dann es ersetzt bekommst.

suddenlypsycho  17.04.2013, 23:52
@replayinc

Reklamation bedeutet Umtausch an sich, dabei ist nicht gesagt ob die Ware beschädigt sein muss und es ist auch nicht gesagt ob es Geld zurück oder einfach neue Ware gibt.

replayinc 
Fragesteller
 17.04.2013, 23:56
@suddenlypsycho

:) doch. Der Laden hat das Recht dir die Ware zu reparieren und nicht das Geld auszuzahlen.

Ruedi  18.04.2013, 09:25
@suddenlypsycho

Suddenlypsycho, Du solltest Dich lieber zurückhalten, wenn Du keine Ahnung hast ... (seufz)

RobertLiebling  18.04.2013, 12:01
@suddenlypsycho

Man hat immer ein Rückgaberecht von 14 Tagen

Eine Quelle für diese Behauptung wäre interessant. In welchem Gesetz steht dieses Recht?

Signalfeuer  01.06.2016, 01:26
@suddenlypsycho

Reklamation heisst nicht Umtausch! Reklamieren kann man ohnehin nur Ware, die nachweislich mangelhaft ist. Das ist hier aber eindeutig nicht der Fall gewesen.