Klage beim Familiengericht zurückgezogen wer zahlt Verfahrensbeistand?
Guten Tag,
mein Ex hatte die Idee mich zu verklagen weil unsere Zwillinge ihn nicht besuchen wollten. Er war der Meinung ich würde sie manipulieren. Ich fand das alles ganz schrecklich zumal es immer zu Lasten der Kinder geht wenn man sich streitet. Da er weder vor der Klage noch jetzt bereit ist mit mir zu kommunizieren bat ich das Jugendamt um ein Gespräch mit Mediator. Dort hat sich schnell herausgestellt dass er die Kinder nur "abstellt" und sich nicht weiter kümmert, darum möchten die Kinder auch nicht zu ihm, er gab es auch zu. Dies deckte sich mit meinen Informationen von den Kindern. Ihm wurde dann vom Jugendamt Elternbetreuung nahegelegt. Der Verfahrensbeistand ist dennoch zu den Kindern gekommen. Mein Ex hatte dann auf Anraten des Jugendamtes die Klage zurückgezogen.
Mir enstanden durch diese Schnappsidee nun eine Menge Kosten. Nun bekam ich (ein halbes Jahr später) eine Gerichtskostenrechnung von 567,-€ mit der ich zunächst nichts anfangen konnte, auf Nachfragen hin erfuhr ich dass es die 50% Kosten des Verfahrensbeistandes sind.
Meine Frage: dies war ja nun eine Schnappsidee meine Ex mich zu verklagen die aus seinen Emotionen her wuchs, ich habe die Gerichtskosten und Anwaltskosten beglichen. Muss ich jetzt auch noch den Verfahrensbeistand bezahlen oder darf ich diese Kosten von ihm zurückfordern. Die Klage war ja schliesslich unbegründet, er hat ja zugegeben dasses unberechtigt war.
Lg
3 Antworten
Ja, in erster Instanz zahlt jeder seine entstandenen Kosten selber
Aber duch das zurückziehen der Klage kannst du das Geld jetzt von Ihm zurückfordern.
Sicher?
wieso schnapsidee? er hat berechtigt umgang eingefordert, den du nicht durchgesetzt hat. die einzige schnapsidee seinerseits, war sich bequatschen zu lassen das verfahren zurückzuziehen. ihr zahlt die kosten jeweils hälftig.
Was hätte es gebracht das Verfahren nicht zurückzuziehen ausser dass es den Kindern noch mehr geschadet hätte? Ich hatte sehr wohl auf die Kinder eingeredet den Vater zu besuchen und das sogar im Beisein des Jugendamtes. Ein Rosenkrieg schadet den Kindern und prägt sie ungemein! Ich hätte mir gewünscht er wäre auf mich zugekommen dann hätten wir es wie Eltern klären können.
Wieso sollst du ein Verfahren zahlen, was dein Ex angeleiert hat?
weil das so im familienrecht festgelegt ist