Anwaltkosten als volljährige Schülerin?

8 Antworten

Das Bewilligungsverfahren

Bevor der eigentliche Prozess beginnt, muss zunächst im sog. Bewilligungsverfahren entschieden werden, ob der Antragsteller auch Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat. Wer PKH erhalten möchte, muss bei dem Gericht, vor dem das Verfahren stattfinden wird, einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe stellen (z.B. persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts). Dabei prüft das Gericht anhand einer Erklärung des Antragstellers über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, ob er tatsächlich bedürftig ist.

Darüber hinaus muss das Gericht die Erfolgsaussichten des Antragstellers für das Verfahren vorab beurteilen - dabei geht es nicht schon um eine exakte Prüfung seiner rechtlichen Situation, sondern nur darum, ob sie nicht bereits offensichtich erfolglos erscheint.** Als Maßstab gilt, ob eine andere nicht bedürftige und vernünftige Person das Verfahren in gleicher Weise führen würde.

Das Überprüfungsverfahren

Das Überprüfungsverfahren dient nach Abschluss eines Verfahrens dazu, im Einzelfall die Entscheidung über Prozesskostenhilfe rückgängig zu machen.** Innerhalb von vier Jahren nach Verfahrensende können nach § 120 Abs. 4 S.3 ZPO die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Betroffenen erneut überprüft werden. Sollten sich diese geändert haben, kann das Gericht die Bewilligung widerrufen, eine Ratenzahlung anordnen bzw. diese verändern. Wenn der Betroffene nicht ausreichend bei der Überprüfung mitwirkt, kann das Gericht die frühere Bewilligung auch vollständig aufheben. alles aus :::.http://www.anwalt.de/rechtstipps/prozesskostenhilfe-wenn-das-geld-fuer-gericht-und-anwalt-fehlt_006058.html

Damit der Anwalt (erstmal) kostenlos ist, idt es notwendig, dass Du Dir beim Amtsgericht einen Beratungschein holst ... dazu musst Du einen Antrag stellen, Deine finaziellen Verhältnisse schildern und sagen worum es geht (warum Du glaubst einen Anwalt zu brauchen)

möchte einen Anwalt beantragen

Nein, beauftragen möchtest Du ihn.

Beratungshilfe kannst Du bei dem für Dich zuständigen Amtsgericht beantragen, Prozesskostenhilfe bei dem Gericht, an dem der Prozess geführt wird.

Du gehst zur Rechtsberatung in deinem Amtsgericht Vorort und beantragst dort dein Vorhaben.

Gruß Nino

Du kannst (wenn du kein Geld hast) Prozeßkostenhilfe beantragen. Sann wird dir der Anwalt vom Staat bezahlt, aber nur wenn ein sinnvoller Bedarf besteht. Du kannst nicht einfach deien Nachbarn wegen Rauchen auf dem Balkon verklagen....