Antwort in Test richtig?

5 Antworten

Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn eine der Pateien ihn formuliert und der andere ihn annimmt.

In deinem Beispiel sprichst du nur die Annahme an und nicht, das der Bäcker durch die Auslage erstmal ein Angebot formuliert. Klingt banal, aber es hätte aus meiner Sicht dazugehört.

In diesem Fall wurde der Kaufvertrag durch konkludentes Handeln abgeschlossen.

Um einen Kaufvertrag im allgemeinen abschließen zu können, benötigst du zwei Übereinstimmende Willenserklärungen. Einmal den Antrag und die Annahme.

Wenn diese beiden übereinstimmen muss der Käufer nur den Kaufpreis zahlen und der Verkäufer muss das Geld annehmen und die Ware übergeben.

Es müssen beide einig sein, dass die Ware nun das Eigentum des Käufers ist.

Bei deiner Antwort fehlt ja auch die Hälfte.... der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Bäcker dein Angebot zum Kauf der Brötchens annimmt

der kaufvertrag ist abgeschlossen wenn der verkäufer, also der bäcker, dem käufer das brot nach der geldannahme übergeben hat

Akitsune  16.12.2017, 15:37

Zustande kommt er allerdings auch, wenn man nur einen Vertrag unterschreibt. Da muss man nicht das Geld oder Ware bereits übergeben haben.

Nee, das ist nicht richtig (Glueckwunsch zu dem halben Punkt!).

Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Baecker deinem Angebot zustimmt.