Gültiger Kaufvertrag (privat zu privat)?

6 Antworten

Das Schalten einer Kleinanzeige - egal ob Zeitung oder ebay ist lediglich eine "invitatio ad offerendum" - eine Aufforderung zum Angebot - das Angebot kommt also vom Käufer und muss vom Verkäufer angenommen werden ...

das sit heir nicht der Fall - also gibt es keinen Kaufvertrag ...

Also das nach der Verhandlung des Preises (da habt ihr euch ja auf einen geeinigt) ein Treffen vorzuschlagen, das würde ich als Käufer natürlich als ein "Ja ich will es dir verkaufen" vom Verkäufer verstehen. Ich treffe mich ja nicht zum Kaffee trinken.

Aber allgemein ist es so, selbst wenn man im Recht ist, bedeutet das nicht, dass man auch Recht bekommt. Blöd ist es nur,  wenn er gerade zufällig einen Anwalt im Bekanntenkreis hat, der ihm gern auch mal einen Brief für umme schreibt.

Um den Preis wurde nicht verhandelt, es stand lediglich ein von A vorgeschlagener Preis drinnen.

Und auch wenn ein Brief kommt - was soll denn der "Schadensersatz" sein? Für B ist keinerlei Schaden entstanden, er ist nirgendswo hingefahren und er kann sich das Produkt noch immer woanders kaufen...

@KeinName2606

Was A mit irgendwas meint, kann der Käufer nicht wissen. Wenn ich etwas interessant finde und der Preis stimmt für mich auch und ich mein Interesse bekunde und mit der Verkäufer sagt, "Okay, dann lass und Donnerstag oder Freitag treffen", dann sehe ich das als die Einwilligung vom Verkäufer das an mich zu verkaufen. Wie gesagt, ich treffe mich ja nicht zum Kaffee trinken.

Das mit dem verhandeln hatte ich falsch gelesen.

Richtig, "ich will es dir verkaufen" - wenn wir uns auf dem Preis einigen und erst wenn man sich auf dem Preis geeinigt hat, erst dann ist ein Kaufvertrag zustanden gekommen. Vorher eben nicht.

Daher auch keine Ansprüche, nicht mal Schadenersatz.

@Jewi14

Wenn für B aber der genannte Preis völlig in Ordnung ist und er sagt, ich habe Interesse das Teil zu kaufen für den Preis? Nicht jeder will handeln. Und für A ist der Preis in Ordnung, er hat ihn ja festgelegt und ein Termin für ein Treffen vorgeschlagen.

@AuroraRich

Auch dann nicht. Wir haben Vertragsfreiheit. Noch darf der Verkäufer bestimmen, an wen er die Ware verkauft und wenn dem Verkäufer die Nase des Käufers nicht passt, dann ist das halt so.

Ebay Kleinanzeigen ist nicht das normale Ebay. Bei Ebay Kleinanzeigen handelt es um Anpreisung, nicht um Angebote. Der Jurist und Kaufmann kann mit den Begriffen was anfangen.

@Jewi14

Wie gesagt, sehe ich anders. Für mich als Käufer sieht es so aus, als ob die Person das Teil an mich verkaufen will und sich deshalb mit mir trifft. Also aus meiner Sicht definitiv den Verkauf einwilligt, wenn er nicht erläutert, dass es sich um einen reinen Besichtigungstermin handelt.

@AuroraRich

Danke! Hab jetzt auch mit Fachleuten gesprochen und die meinen, A steht
im Recht. (nach Lesen der Emails, aus denen sicher mehr Details
rausgehen).

Man muss hier erst einmal darlegen, was hier stattgefunden hat:

Die Anzeige des A bei Ebay-Kleinanzeigen ist eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes hinsichtlich des Erwerbs einer Sache, eine sogenannte invitatio ad offerendum. 

Wenn sich nun jemand meldet und sagt, er habe Interesse, so macht dieser noch kein rechtlich verbindliches Angebot. Es sei denn, B hat in der Mail geschrieben, "ich nehme die Ware für ... EUR". Dann hat er ein rechtlich verbindliches Angebot gegenüber A abgegeben. 
A müsste jedoch sagen "Ist okay, komm am ... vorbei und hole es ab", um das Angebot rechtlich verbindlich anzunehmen.
So lange keine ersichtliche Einigung über die Ware und den Kaufpreis erzielt wurde, hast Du keinen bindenden Kaufvertrag.

Man wird hier bei Ebay-Kleinanzeigen aber immer in Betracht ziehen müssen, dass ein rechtlich verbindliches Angebot wohl erst beim Treffen abgegeben wird. Es sei denn, man hat sich über einen Versendungskauf oder wirklich im Vorfeld gezielt über den Kauf geeinigt. Dies ist hier aber wohl nicht der Fall. Genau wie Du geschrieben hast, wird man bei einer rechtlichen Würdigung berücksichtigen, dass bei Kleinanzeigen prinzipiell noch beim Treffen zumindest versucht wird über den Preis zu verhandeln.

Nein das ist kein Kaufvertrag. Eine Bestätigung zum Treffen reicht sicher nicht aus jemanden zum Verkauf zu zwingen. Der Preis ist ja noch nichtmal fest gemacht.

Ein Kaufvertrag ist das nicht und A darf Handeln mit wem er wann will. Will A das Angebot zurückziehen kann er das solange noch nichts verkauft ist zu jeder Zeit tun. Denn es ist sein Eigentum.

Bei Rückfragen melden ich habe es versucht grob und einfach zu halten

Danke! Hab jetzt auch mit Fachleuten gesprochen und die meinen, A steht im Recht. (nach Lesen der Emails, aus denen sicher mehr Details rausgehen).

Was lernt man in der Berufsschule über Kaufverträge? Kaufverträge entstehen, wenn es 2 übereinstimmende Willenserklärungen gibt. 

Ich sehe diese aber nicht. Du etwa? Es ist die Rede davon, das Produkt anzusehen und über den Preis verhandeln. Diese Verhandlung ist aber kein Kaufvertrag.

Keine Ahnung, war nie in der Berufsschule ;)

Ich sehe das allerdings auch so. A hat nie gesagt, "ok ich verkaufe es dir". A hat gesagt "lass uns am Do oder Fr treffen". Dann hätte man sich alles ausmachen können.

@KeinName2606

Eben. Es wurde ein Termin vereinbart, wo die Ware begutachtet wurde (werden sollte) und über den Preis verhandelt. Erst wenn diese Verhandlungen abgeschlossen sind, dann ist ein Kaufvertrag entstanden.

@Jewi14

Das hat aber A ganz offensichtlich nicht explizit gesagt, sondern nur dass ein Treffen stattfinden soll, nach dem B gesagt hat, er möchte es kaufen. Er hat sich den Teil mit dem Angucken und dem Verhandeln nur dazu gedacht.

@AuroraRich

Kaufverträge entstehen, wenn es 2 übereinstimmende Willenserklärungen gibt. B hätte in dem Fall klar und deutlich schreiben müssen: Ich kaufe das Produkt zu den Bedingungen und Preisen von A.

Ist nicht passiert, also keine 2 übereinstimmende Willenserklärungen = kein Kaufvertrag.

Recht ist nicht immer so, wie man es sich gerne vorstellt.

@Jewi14

Er hat doch geschrieben, dass er das Produkt haben will = kaufen will, sogar 2 Mal. Von der Seite ist die Willenserklärung also da, wenn darauf hin der Verkäufer ein Treffen vorschlägt, sehe ich das als Willenserklärung von ihm.

@AuroraRich

Und wenn A und B dann zum Treffpunkt kommen und B das Produkt doch nicht will, dann kann er das doch einfach sagen. Denn nach der Logik könnte ja dann auch A sagen "du musst es jetzt kaufen". Wäre doch Schwachsinn, ist  doch nur privat zu privat

@KeinName2606

Nein, warum sollte das schwachsinnig sein? Den Fall hatte ich auch schon einmal. Nach dem Brief von meinem Anwalt wurde es dann doch bezahlt.

@AuroraRich

Es geht hierbei um ein Schmuckstück. Was ist, wenn es von der Größe nicht gepasst, hätte? Dann hätte A auch nicht gesagt "aber du musst es jetzt kaufen".

Wie bei allen anderen: Danke! Hab jetzt auch mit Fachleuten gesprochen und die meinen, A steht im Recht. (nach Lesen der Emails, aus denen sicher mehr Details rausgehen).