Ab wann ist es ein Kaufvertrag?

6 Antworten

Da braucht man juristischen Fachkenntnisse, es reicht der gesunde Menschenverstand um zu erkennen, daß mit dem Legen von Waren in den Einkaufswagen kein Kaufvertrag zustande kommen kann. Das ist erst mit Bezahlung der Waren an der Kasse der Fall.

Was ist mit einfachen Worten eine mängelrüge ?

...man KEINE juristischen....

Durch zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. Einigung und übergabe, dies geschieht an der Kasse nach dem der Kunde bezahlt hat

Ein Kaufvertrag kommt durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Der Verkäufer bietet an und Du willst haben.

Im Laden legst Du Deine Artikel auf das Laufband. Sobald sie über den Scanner gezogen sind, hast Du sie zu bezahlen! Der Kaufvertrag ist perfekt.

Im Internet reicht ein Mausklick - auch, dass Du die AGB gelesen hast: Die gehören zu jedem Kaufvertrag im Internet dazu. Im Laden musst Du keine AGB lesen.

Aber wenn die wäre nur um im Einkaufswagen liegt ist noch kein Kaufvertrag abgeschlossen wohl ? Nur über den Scanner

@messi342

Richtig: Du kannst Dir alles mögliche in den Einkaufswagen legen und den dann komplett im Laden stehen lassen. Oder Du kannst den einen oder anderen Artikel auch zurück ins Regal stellen! Das ist noch kein Kaufvertrag.

Moin!Wenn beide ihre Unterschrift gegeben haben mit Datum.Gruß

welche Unterschrift? höchstens man zahlt mit der Plastikkarte xD vielfach reicht da der Pin

Solange Du "nur" mit dem Fax-Gerät (Das mal fiktiv mit 100 Euro ausgepreist ist) zur Kasse gehst, is noch gar nix...dann legst Du das aufs Kassenband, da ist auch noch nix...Vertrag kommt zustande, wenn der Kassierer das Ding einbont.

Das Peisschild ist eine sogenannte "Invitatio ad offerendum", will sagen: da steht 100 Euro dran, der Laden bietet Dir an, das Ding für 100 Euro zu kaufen...durch Dein Verhalten (Fax aufs Kassenband legen) machst DU ein Angebot (gib mir das für 100 Euro), der Vertrag kommt dann durch Annahme dieses Angebotes in Form von konkludentem Verhalten des Verkäufers (eben das eintippen/scannen in die Kasse) zustande.

Dieses Vorgehen ist z.B. wichtig, falls mal eine Ware falsch ausgepreist ist..(10 Euro statt 100). Da Kaufverträge durch Antrag und Annahme entstehen, sagt der Verkäufer mit dem Preisschild vorerst nur aus, dass Du ihm bitte ein Angebot machen sollst. Wenn er dann Dein Angebot in Form von 10 (statt 100 ) Euro sieht, kann er die Annahme dieses Angebotes noch immer verweigern, dann kriegste das halt nicht zu dem Preis.