Antwort auf Anfrage für eine Ratenzahlung?

6 Antworten

Sind ja bereits viele Antworten da, meine persönliche Meinung ist dass ich glaube der Anwalt hat bereits den Vollstreckungsbescheid erlassen, hat einfach kein Böck mehr auf ein langes Prozedere. Solltest du gelbe Post bekommen, dann lege sofort Widerspruch ein.

Damir wird sich hier glaube ich keine auskennen. Einfach zum Anwalt gehen oder sie Summe direkt zahlen.

Ich kenne es nur so, das das Gericht eine Rechnung schickt, die Krankenkasse eine, Der Anwalt eine und Schmerzensgeld direkt an den Geschädigten gezahlt werden. Also ich würde da nicht locker lassen und nochmals beim Anwalt, nachhacken.

Ein Weiteres Schreiben an den Anwalt kann man noch machen. Kommt dann wieder nichts eben einfach nur warten bis, nach drei Jahren zum Jahresende, Verjährung eintritt.

Vllt sollte der bawaherungshelfer Mal bei der Kanzlei anrufen wen er der Meinung ist , dass du es doch zahlen musst .

Oder du Holst dir ein Anwalt der das alles für dich klärt