Antrag auf Umbau zu einer behindertengerechten Wohnung

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Frage: gibt es irgendwelche Regelung wann solch ein Umbau stattfinden MUSS?

Für den Vermieter nein. Wenn er den Umbau genehmigt wäre das reine Kulanz. Zudem könnte er verlangen das bei Auszug der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird.

Wäre es nicht einfacher eine behindertengerechte Wohnung zu suchen oder zumindest eine wo die Dusche barrierefrei ist?

Den Antrag auf den Umbau muß übrigens Deine Mutter selbst stellen.

Auch wenn sie keine Pflegestufe hat sollte sie bei der Krankenkasse einen Antrag auf zuschuß stellen.

@anitari: Umziehen will sie auf gar keinen Fall. Aber das mit dem Hinweis auf den Zuschuss-Antrag bei der Krankenkasse ist ein guter Tipp, vielen Dank!

@elvis67

Umziehen will sie auf gar keinen Fall.

Dachte ich mir fast. Evtl. reichen ja auch schon entsprechende Haltegriffe, in und vor der Dusche und davor eine Art Tritt um die Höhe zu überwinden. Erkundige Dich doch mal in einem Sanitätshaus was da nötig ist.

Danke für das Sternchen.

Reine Kulanz ist die Genehmigung nicht, siehe Antwort vom XtraDry.

Nein, die gibt es nicht, in § 554a BGB ist nur geregelt, dass der behinderte Mieter ein "berechtigtes Interesse" haben und nachweisen muss. In diesem Fall müsste also irgendwie ein Nachweis erbracht werden, dass dieser Umbau notwendig ist...

Zahlen muss der Mieter dies aber in jedem Fall selbst, der Vermieter muss dies nur dulden und darf auch eine zusätzliche Kaution verlangen...

Der Vermieter ist nicht verpflichtet diesen Umbau auf seine Kosten durchführen zu lassen. Eine Genehmigung muss er in aller Regel erteilen. Viele Gesellschaften bieten aber an, gegen einen Erhöhung der MIete einen solchen Umbau durchzuführen oder, wenn die Pflegekasse die Kosten übernimmt, innerhalb dieses Rahmens die Umbaumaßnahmen zu leiten. MfG

hi,

ich habe ein ähnliches problem. in meinem bad gibt es nur eine badewanne. früher ging das auch noch, aber mittlerweile kann ich das nicht mehr. jetzt muss ich immer in die wohnung meiner eltern runtergehen und fragen, wann ich die dusche benutzen kann (und das mit 32 j.). ich habe auch bei der krankenkasse nachgefragt, aber die haben nur gesagt, dass es nicht geht weil ich keine pflegestufe habe und auch ich die voraussetzungen nicht erfülle. das ich 100 % und ein G und aG im ausweis habe, ist uninteressant. als kind hatte ich auch noch das H. wäre vielleicht hilfreich gewesen.

ich habe heute von meiner neurologin eine telefonnummer bekommen. die frau ist beim integrationsamt. ich werde gleich montag anrufen. vielleicht hat sie ja noch ne idee. wenn ich mehr weiß, sag ich bescheid.

Das die Krankenkasse das nicht zahlt halte ich für Sinnvoll, bei einer Pflegestufe wäre es die Pflegekasse. Als Ansprechpartner wäre die Rentenversicherung noch zu nennen.

Hallo. Ihr müsst erst einmal eine Pflegestufe bei der Kasse beantragen - was dauert. Dann muss sie mindestens 1 Jahr lang eine Stufe haben, bevor man Zuschüsse in Anspruch nehmen kann außer , dass sie ein Recht auf Veranstaltungen hat wenn ihr einen Pflegedienst habt. Und so hoch ist der Zuschuss für ein Bad nicht. Das reicht niemals aus. Wir hatten meinen Vater im Haus gepflegt. Er bekam Stufe 2. Dann Antrag auf tief liegende Dusche. Aber alle Wasserrohre und Anschlüsse mussten geändert werden. Wir haben über 3000€ selbst zu bezahlt. Aber das ging auch ganz gut da er ja seine volle Rente bezog die wir ihn nicht weg nahmen. So konnte er das problemlos bezahlen. Wir hatten auch BD und das Waschbecken mit einem Wort das ganze Bad geändert. Rutscht feste Fliesen, Haltestangen zum Schutz wo er sich fest halten konnte. Da kamen über 4000€ bei heraus und die Kasse zahlte 800€.

Kann sie sich selbst eine Scheibe Brot auf schmieren und Kaffee kochen? Kann sie alleine zur Toilette? Braucht sie Hilfe um ins Bett zu kommen und wieder raus? Kann sie alleine einkaufen gehen? Auch sich selbst das Abendessen zubereiten? Wenn ja -keine Chance auf eine Stufe. Ausweis zählt hier schon. Wichtig wäre das H für Hilflos. Und mindestens 80%. Das zählt für den Antrag auf eine Pflegestufe. G alleine zählt nicht viel.Zudem wäre es gut wenn ihr alle Befunde zusammen habt. Denn der MDK meldet sich an. Pflegt ihr sie wäre ein Pflegeheft gut wann ihr was macht und wie lange es dauert. So hat der MDK gleich alles. Die Minuten werden sehr knapp berechnet und sehr unfair. Die lehnen ohnehin erst einmal ab. Dann müsst ihr Widerspruch einlegen. Seid ihr im Sozialverband oder VDK? Die helfen dabei mit. Oder Rechtschutzversicherung? Dann kann man bei Ablehnung einen Anwalt nehmen. Der MDK will nicht zahlen und stufen schwer Kranke auch einfach eine Stufe wieder zurück oder nehmen die Stufe ganz. So wie ich es lese lebt sie alleine. Wer versorgt sie denn? Macht sie alles alleine, braucht ihr erst gar nicht eine Stufe zu beantragen. Und Vermieter zahlen so etwas nicht: Warum sollten sie? Dann müsste es im Mietvertrag stehen. Aber kein Vermieter zahlt so etwas. Viel zu teuer. Er würde lieber die Wohnung kündigen und andere Mieter nehmen. Leider ist man heute nichts mehr wert. Das ist eben unsere Politik. Tamara