Wer bezahlt den Alters-/behindertengerechten Umbau bei lebenslangem Wohnrecht der Schwiegereltern?

7 Antworten

Ich habe mal gehört wenn man Eigentum als Schenkung oder ähnliches mit lebenslangen Wohnrecht bekommt, würde man auch dafür haften wenn die Person die das Wohnrecht hat uns Altersheim oder ähnliches muss!
Deswegen kann ich es mir schon ganz gut vorstellen das du gezwungen bist die Kosten zu übernehmen! Aber genaueres kann ich dir da leider auch nicht sagen! Mach dich beim Anwalt oder Notar schlau!

Es gibt für den Behinderten Zuschüssen von der Krankenkasse sowohl für den Einbau, wie die Kaution für den späteren Rückbau der Hilfsmittel.

Die Befindlichkeit der Schwiegereltern hat mit dem lebenslangen Wohnrecht nichts zu tun.

Solche Kosten müssen die Schwiegereltern aus ihrem Einkommen aus Renten und der von Ihnen bereits mtl. gezahlten Rente selber leisten.

Geben die Schwiegereltern statt dessen das Recht durch Aufgage der Wohnung aus gesundheitlichen Gründen auf, stellt dies zunächst keinen Anspruch auf eine Entschädigung dar, vielmehr sind die Berechtigten weiterhin zur Zahlung laufender Abgaben verpflichtet, auch wenn dort nicht mehr genutzt wird!

Prüfen sei noch einmal wegen der möglichen Aufgabe des Wohnrechtes aus gesunnheitlichen Gründen die getroffenen Verinbarungen in der ursprünglichen Eintragungsbewilligung; vielleicht haben Sie sogar einen Löschungsanspruch bei Aufgabe des Rechtes vereinbart.

Genau hier, in beiden Punkten, liegt Ihre Stärke für Verhandlungen!

Ein Verzicht auf die Ausübung des Wohnrechtes sollte max. dem entsprechen, was ein dann mögliche Mehrerlös, neben dem eigentlichen Verkaufswert  im Falle des Verkaufes des danach nicht mehr belasteten Objektes hergibt.

Ob dann in diesem Zuge auch die vereinbarte Rente entfällt , wäre zu verhandeln.


Frage einen Notar oder Anwalt. Diese Geld muss dir eine wirklich rechtlich fundierte Auskunft schon wert sein.

Muss ja ein tolles Verhältnis sein, wenn ihr nur per Brief miteinander redet.

da könnte auch die krankenkasse deiner se eine anlaufstelle sein - die übernehmen einen teil der kosten wenn nötig

....danke für die Antwort

......ja und wer bezahlt den Rest?

@Schnea

Die SE

Diese Kosten müssen die SE tragen ! Dein Notar kann Dir eine genaue Rechtsauskunft geben !