Anspruch BAB, nebst Krankengeld.

2 Antworten

Mein Vorredner hat leider Unrecht !! Berufsausbildungsbeihilfe wird bis zum Ende des dritten Monats nach Beginn der Krankheit unverändert fortgezahlt . Da das Krankengeld geringer als die Ausbildungsvergütung ausfällt , hat man trotzdem während dieser Zeit weniger Geld zur Verfügung , als während der Ausbildung mit normaler Ausbildungsvergütung .

Das ist wie im normalen Berufsleben, entweder das eine oder das andere, beides zusammen geht nicht, d.h., du bekommst nur Krankengeld.