Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt, Vater zahlt nicht, Vorausleistung BAB?

3 Antworten

BAB wird nur bezahlt, wenn Bedürftigkeit vorliegt, die Eltern nicht leistungsfähig sind. Der Vater deines Freundes ist aber leistungsfähig, hat genug Einkommen, deshalb habt ihr ja den Ablehungsbescheid bekommen. Vorausleistungen kann es nicht geben, da es ja keine späteren monatlichen BAB-Leistungen gibt, mit denen die Vorausleistungen verrechnet werden kann. Dein Freund muss seinen Unterhalt bei seinem Vater einfordern/einklagen.

Fortuna1234  04.01.2016, 20:50

Du verstehst auch nicht wie Vorausleistungen funktionieren, oder? Für was braucht man Vorausleistungen, wenn ein BAB-Anspruch besteht und man BAB bekommt?

Vorausleistungen helfen einem Geld zu bekommen, ohne dass ein BAB-Anspruch besteht.

Die Unterhaltsklage übernimmt dann das Amt, da der Azubi sich auf seine Ausbildung konzentrieren soll und eben nicht erstmal Monate klagen soll. Wer würde denn dann für was bestraft werden? Man kann sich die Eltern eben nicht aussuchen und deswegen wird man auch nicht für schwierige Eltern bestraft,

Du verwechselst wohl einen Vorschuss mit Vorausleistungen.

Also, das Elterneinkommen wird bei der BAB-Berechnung berücksichtigt, da sie nach dem BGB mindestens während der Erstausbildung unterhaltspflichtig sind. Wenn die Eltern den angerechneten Betrag (oder bis zur Höhe des ungedeckten Bedarfs) nicht zahlen, oder sich von vornherein weigern die notwendigen Unterlagen einzureichen, kannst Du den Antrag auf Vorausleistung nach § 68 SGB III stellen. Stelle diesen Antrag schriftlich unter der im Ablehnungsbescheid angegebenen Anschrift. Um kompetente Auskünfte zu BAB zu erhalten, wende Dich am Besten telefonisch unter der Servicecenternummer 0800 4 5555 00 schildere kurz den Fall und bitte um einen Rückruf aus dem BAB Team. Du wirst dann in der Regel innerhalb von 48 Stunden von einem kompetenten BAB Menschen angerufen, der Deine Fragen auch beantworten kann.

Hi,

da hatte die Zuständige keine Ahnung. Schimm genug, aber du hast ihr sogar den korrekten Paragraphen genannt und sie gibt trotzdem falsche Auskünfte.

Natürlich kannst du einen Vorausleistungsantrag stellen. Damit wirst du mit Geld gefördert und das Amt holt sich diese Geldleistung von deinem zahlungsfähigen und unterhaltspflichtigen Vater wieder. Das ist der Sinn. Du darfst nicht für unkooperative Eltern bestraft werden und Eltern können sich nicht einfach so ihrer Verantwortung entziehen.

Der Paragraph ist korrekt und da steht es sogar eindeutig drin:

 Macht die oder der Auszubildende glaubhaft, dass ihre oder seine
Eltern den nach den Vorschriften dieses Buches angerechneten
Unterhaltsbetrag nicht leisten (...) so wird nach Anhörung der Eltern ohne
Anrechnung dieses Betrags Berufsausbildungsbeihilfe geleistet.
Von der
Anhörung der Eltern kann aus wichtigem Grund abgesehen werden

Leider ist der Antrag nicht online (generell bei BAB sind diese nicht online). Du kannst den Antrag aber stellen. Damit bekommst du dein Geld und trittst das Recht auf Unterhaltsklage an das Amt weiter. Die holen sich den Betrag, ggf. im Klageweg, von deinem Vater wieder. Das ist genazu dafür da, Kinder nicht für unkooperative Eltern zu bestrafen und zu vermeiden, dass du Zeit, Geld und Nerven in die Unterhaltsklage steckst, wobei du einfach deiner Ausbildung nachgehen solltst. Und Ämter können eben relativ einfach klagen, Bußgelder verhängen etc.

Und dafür ist dieser Antrag da. Also du hast Recht, du hast dich korrekt informiert. Leider gibt es aber überall auch unfähige Bearbeiter, die nicht die Gesetze kennen, nach denen sie handeln sollten. Also: Dran bleiben und den Antrag stellen.

ps: Sorry, nicht du - dein Freund. Aber sonst bleibt alles gleich.

SimonG30  05.01.2016, 10:56

ich bezweifle, dass der Fragesteller mit einem tatsächlich zuständigen Sachbearbeiter für BAB gesprochen hat, denn der kennt diesen Paragraphen.

Mittlerweile wird auch BAB nicht mehr in jeder Arbeitsagentur vor Ort bearbeitet, sondern es gibt teilweise zentrale Bearbeitungsteams & Spezialisten.

Trotzdem sollte so was nicht passieren, aber es reicht schon für einen Fehler / Mißverständnis aus, wenn statt "Vorausleistung" von "Vorschuß" gesprochen wird.

zum Gesetzestext:

Macht die oder der Auszubildende glaubhaft, dass ihre oder seine
Eltern den nach den Vorschriften dieses Buches angerechneten
Unterhaltsbetrag nicht leisten...

bevor die Arbeitsagentur tätig wird, verlangen sie in der Regel Nachweise, dass man sich selber vergeblich um die Angelegenheit bemüht hat. Zum Beispiel: eine Zahlungsaufforderung mit entsprechender Frist per Einschreiben

Nawxy 
Fragesteller
 05.01.2016, 11:34

Dann hab ich mich also doch nicht geirrt, danke für deine ausführliche Antwort! :) Habe mit einer Bearbeiterin der Agentur für Arbeit gesprochen, ich bezweifle allerdings, dass sie ausschließlich für BAB zuständig ist.. sie hat mich halt nur direkt weg geschickt. 

Wir haben seinem Vater den BAB-Bescheid zugesendet, nachdem wir ihn erhalten haben. Darauf kam von ihm nichts. Dann haben wir vor einem Monat eine Zahlungsaufforderung mit Einschreiben und Rückschreiben an ihn gesendet, darauf kam auch nichts. Mit den Nachweisen sollte das nun hoffentlich glatt über die Bühne laufen.

Danke noch mal für die Antwort!