Kindergeld trotz Vollzeit Job?

2 Antworten

Wenn das Kind bei der Bundesagentur für Arbeit oder beim Jobcenter als arbeitssuchend registriert ist, hat es bis zu seinem 21. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Der Kindergeldanspruch besteht auch dann weiter, wenn sich das Kind mit einem Mini-Job (bis 450 Euro pro Monat) etwas dazuverdient.

petrapetra64  04.10.2020, 17:49

Es geht hier aber um einen Vollzeitjob, keinen Minijob.

Wenn du bei der Agentur für Arbeit Ausbildung suchend gemeldet bist oder deine ernsthaften Bemühungen eine Ausbildung oder Studium zu bekommen der Familienkasse selber nachweisen kannst und noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, würdest du keiner Kindergeldschädlichen Nebenbeschäftigung nachgehen und weiter Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Hättest du schon eine abgeschlossen, dann dürftest du neben einer weiteren bzw.in der Wartezeit auf eine weitere nebenbei im Durchschnitt nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, sonst würdest du einer Kindergeldschädlichen Beschäftigung nachgehen und kein Anspruch mehr bestehen, also für die Monate wo der Durchschnitt überschritten würde.