Kaufmännische Assistentin bafög?
Ich fange diesen Sommer eine Schulische Ausbildung zur Kaufmännischen Assistentin an ,nun wollte ich fragen ob ich anspruch auf Bafög habe.Fällt dadurch mein Kindergeld weg?
2 Antworten
Anspruch auf Bafög/ Schülerbafög besteht, sofern deine Eltern dir nicht den Unterhalt finanzieren können. Deinen Bedarf kannst du in der Düsseldorfer Tabelle nachlesen. Bei eigener Wohnung ist läge dein Bedarf bei 670€, inkl dem Kindergeld. Kindergeldanspruch bleibt während der Ausbildung bestehen, wenn du noch u25 bist. LG
Hi,
bei einer schulischen Ausbildung kannst du daheimwohnend Bafög bekommen (max. 216€) oder auswärtswohnend (max. 465€). Weniger gibt es immer dann, wenn deine Eltern genug verdienen um dich selbstständig zu unterstützen.
Für dich gilt das:
Berufsfachschule (Fachschule) ohne Voraussetzung der vorherigen Berufsausbildung (Ausbildungsdauer mindestens 2 Jahre und sofern ein berufsqualifizierender Abschluss vermittelt wird)
http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html
Der KV bzw. PV-Zuschlag wird nur gezahlt wenn du nicht mehr familienversichert bist (über 25 Jahre) und von diesen 73€ deine ca. 80€ Beitrag zur KV und PV zahlen musst.
Die Antwort mit den 670€ wäre Unterhalt (etwas anderes als bafög) und wäre auch nur dann der Betrag, wenn du nicht mehr familienversichert bist.
Kindergeld gibt es bei Bafög oben drauf, gibt es also zusätzlich.