Anspruch auf Auskehrung ausüben?

4 Antworten

Schreib dem Beklagten oder seinem Anwalt, dass Du nach Auskunft des Gerichts vom .... Anspruch auf Rückzahlung der 190,-€ hast und fordere ihn auf, die Summe innerhalb von 4 Wochen auf Dein Bankkonto ... zu überweisen, sonst ergeht ein für den Schuldner kostenpflichtiger Zahlungsbefehl.

Schick das per Einschreiben mit Rückschein oder als Fax mit handgeschriebener Unterschrift oder als Email-Einschreiben mit Empfangsbestätigung.

Naaaaaisguy 
Fragesteller
 05.04.2018, 23:40

Und was wenn ich keinerlei Daten der Person oder ihres Anwaltes besitze?

Dichterseele  06.04.2018, 02:32
@Naaaaaisguy

Die stehen im Gerichtsbeschluss. Lesen!

Und Du musst nicht nachweisen, dass Du kein Geld bekommen hast, sondern der Schuldner, dass er überwiesen hat.

Naaaaaisguy 
Fragesteller
 06.04.2018, 07:15
@Dichterseele

Ne eben nicht, da steht der Name der Schuldnerin und quasi mein Fall, aber ich denke sie hat nie einen Anwalt eingeschalten und sich einfach drauf aufgeruht dass die Polizei nie dagegen vorgegangen ist und weiterhin Leute betrogen..

Dichterseele  07.04.2018, 02:50
@Naaaaaisguy

Beim Namen der Schuldnerin muss doch eine Adresse stehen - Du musst die doch auch von Ebay haben. Ansonsten schreib dem Gericht, es möge ihr Deine Kontonummer zur Begleichung der Schuld geben oder Dir ihre Adresse.

Du hast Anspruch, das heißt aber nicht, dass Du dein Geld auch bekommst. Ein Anwalt sollte dem Betrüger eine Frist setzen und dann natürlich auch die Anwaltskosten in Rechnung stellen. Ob der das jemals zurückzahlt, ist allerdings fraglich.

........dass ich den Anspruch auf die 190€ habe, welchen ich innerhalb von 6 Monaten mitteilen muss.......

Und das heißt, dass du den Anspruch hast und das nicht noch mal extra nachweisen musst.

Du musst eben nur mitteilen - und zwar innerhalb von 6 Monaten - am besten also sofort - ,dass du das Geld auch haben willst.

Und das machst du nicht per Telefon oder E-Mail, sondern mit einem persönlich unterschriebenen Brief per Post.

Wahrscheinlich benötigt man deine Bankverbindung, um dir das Geld überweisen zu können. Den Brief kannst du selbst schreiben. Vergiß das Aktenzeichen nicht! :-)

Etwas anderes wüßte ich nicht.