Anspruch auf Auskehrung ausüben?
Vor einiger Zeit würde ich im Internet betrogen, habe etwas privat für 190€ gekauft und nie erhalten. Nach Anzeige bei Polizei und einigen Monaten habe ich nun einen Brief vom zuständigen Amtsgericht erhalten, dass die Geschädigten (es wurden anscheinend mehrere wie ich betrogen) alle ihr Geld zurück bekommen, eben auch an mich gerichtet dass ich den Anspruch auf die 190€ habe, welchen ich innerhalb von 6 Monaten mitteilen muss.
Nun meine Frage: das Amtsgericht vermerkt im Brief, dass sie keine weiteren Fragen beantworten jedoch weiß ich absolut nicht wie ich nun vorgehen muss um mein Geld zurück zu bekommen. Muss ich mit dafür extra einen Anwalt nehmen der dann ein Schreiben erstellt? Muss ich den Anspruch mit Konto Auszügen nachweisen? Theoretisch wissen die ja Bescheid dass ich den Anspruch noch habe, sonst hätte ich keinen Brief bekommen. Kann ich auch selber einen Brief verfassen, gibt es hierfür Vorlagen bzw wie formuliere ich sowas? Oder reicht auch einfach eine E-Mail statt einem Brief?
Ich bitte um Hilfe, vielleicht ist jemand unter euch der sich da juristisch auskennt :) ich denke wenn ich ja jetzt den Fall ‘gewonnen’ habe muss ich ja eigentlich keinen Anwalt für Verhandlungen mehr einschalten.
Danke
4 Antworten
Schreib dem Beklagten oder seinem Anwalt, dass Du nach Auskunft des Gerichts vom .... Anspruch auf Rückzahlung der 190,-€ hast und fordere ihn auf, die Summe innerhalb von 4 Wochen auf Dein Bankkonto ... zu überweisen, sonst ergeht ein für den Schuldner kostenpflichtiger Zahlungsbefehl.
Schick das per Einschreiben mit Rückschein oder als Fax mit handgeschriebener Unterschrift oder als Email-Einschreiben mit Empfangsbestätigung.
Die stehen im Gerichtsbeschluss. Lesen!
Und Du musst nicht nachweisen, dass Du kein Geld bekommen hast, sondern der Schuldner, dass er überwiesen hat.
Ne eben nicht, da steht der Name der Schuldnerin und quasi mein Fall, aber ich denke sie hat nie einen Anwalt eingeschalten und sich einfach drauf aufgeruht dass die Polizei nie dagegen vorgegangen ist und weiterhin Leute betrogen..
Beim Namen der Schuldnerin muss doch eine Adresse stehen - Du musst die doch auch von Ebay haben. Ansonsten schreib dem Gericht, es möge ihr Deine Kontonummer zur Begleichung der Schuld geben oder Dir ihre Adresse.
Du hast Anspruch, das heißt aber nicht, dass Du dein Geld auch bekommst. Ein Anwalt sollte dem Betrüger eine Frist setzen und dann natürlich auch die Anwaltskosten in Rechnung stellen. Ob der das jemals zurückzahlt, ist allerdings fraglich.
........dass ich den Anspruch auf die 190€ habe, welchen ich innerhalb von 6 Monaten mitteilen muss.......
Und das heißt, dass du den Anspruch hast und das nicht noch mal extra nachweisen musst.
Du musst eben nur mitteilen - und zwar innerhalb von 6 Monaten - am besten also sofort - ,dass du das Geld auch haben willst.
Und das machst du nicht per Telefon oder E-Mail, sondern mit einem persönlich unterschriebenen Brief per Post.
Wahrscheinlich benötigt man deine Bankverbindung, um dir das Geld überweisen zu können. Den Brief kannst du selbst schreiben. Vergiß das Aktenzeichen nicht! :-)
Etwas anderes wüßte ich nicht.
Und was wenn ich keinerlei Daten der Person oder ihres Anwaltes besitze?