Anrede- und Grußformel für Richter im Brief

5 Antworten

"Sehr geehrte/r Frau/Herr Vorsitzende/r," ist richtig, "Euer Ehren" ist Quatsch. Das wurde nur durch Filme in Deutschland importiert. Kommt von "Your honour" im englischen Raum.

In einem allgemeinen Schreiben redest du ihn mit "Sehr geehrter Herr ... (also seinen Namen)" an. Wenn es in einer Prozeßsache ist, wo er den Vorsitz führ, schreibst du "Sehr geehrter Herr Vorsitzender" oder auch "Herr Richter". Und die Grußformel sollte die Standartgrußformel "Mit freundlichen Grüßen" sein. Wenn du dich bewußt von ihm Distanzieren willst, dann eher "Hochachtungsvoll"

Sehr geehrte/r (Akademischer Grad) Name.......

Heutzutage schreibt man nicht mehr Sehr geehrter Herr Richter Maier....

Allerdings schreibt man so die Anschrift:

Richter am (Gerichtsbezeichnung und Stadt)
Herrn (Akadem. Grad) Vorname Name

Sehr geehrte Richterin Frau Dr. von B. (falls sie einen Titel hat).

Sehr geehrter Herr Richter X.

Das ist korrekt. Habe selbst viele Briefe an das Gericht schreiben müssen.

Sehr geehrter Herr ...,

text text.

Mit freundlichen Grüßen

PS: "Hochachtungsvoll" schreibt man nur noch in Briefen an kirchliche Würdenträger. Vereinzelt trifft man es auch noch bei amtlichen Schreiben an. Wer als Otto Normalo diese Briefabschlussformel wählt drückt damit versteckt aus: "Rutsch mir den Buckel runter!"