Anlage EKS fürs Arbeitsamt?

2 Antworten

Eine Veränderung in Deinen wirtschaftlichen Verhältnissen und dem Umfang Deiner Beschäftigungssituation musst Du der Behörde regulär auf dem offiziellen Formularweg melden. 

Sonderliche Auswirkungen 2ürde es jetzt vermutlich gegenüber dem Jobcenter für Dich nicht mehr haben, wenn Du in Deinem geplanten Nebengewerbe im Juli noch keinerlei Einkünfte erzielst, aber die Behörde möchte halt im Bilde bleiben um letztlich Deine Akte ab August dann sauber schliessen zu können.

Bei dem freiberuflichen Nebengewerbe musst Du je nach Branche ggf. dann auch mit irgendwelchen Meldeformalien rechnen, bzw. Meldeabgleichen zwischen den Behörden. Im schlimmsten Fall kann genau in diesen 2 Wochen auch je nach Gewerbe eine allgemeine Zollkontrolle gegen Schwarzarbeit erfolgen, wo Du Dich dann gegenüber dem Jobcenter im Nachgang erklären müsstest.

Letztlich wird Dir aber Dein Sachbearbeiter beim Jobcenter sagen, ob er für 14 Tage bis zum geplanten Ablauf der Bewilligung noch die kompletten EKS-Formalien von Dir sehen möchte, oder ob er in sein Ermessensspielraum wirklich zum Abschluss den reinen Nachweis via Kontoauszügen aktzeptieren kann und wird. 

Sprich' Deinen SB am besten noch diese Woche bezüglich Deiner weiteren Planung an. 

Nachtrag : das Du ab August kein ergänzendes ALG II mehr brauchst, solltest Du gleich mit erwähnen.

Wenn du keine Leistungen mehr möchtest,dann stellst du einfach keinen Antrag auf Weiterbewilligung,dann gibt es auch nichts mehr !

Du suchst dir im Internet die ALG - 2 Veränderungsmitteilung,die druckst du dir aus und füllst sie dann aus,darin gibst du dann auch an wann du mit dem Einkommen aus Juli 2017 rechnest.

Dann wirst du noch mal eine Aufforderung bekommen ( Kontoauszüge ) Nachweise über evtl.zugeflossene Einkommen zu erbringen,denn dein ALG - 2 für Juli hast du ja schon bekommen und wenn dein Einkommen was du im Juli verdienst noch im Juli aufs Konto kommt,dann wird dieses nach dem Zuflussprinzip nach Berücksichtigung von Freibeträgen auf das ALG - 2 angerechnet.

Hier würde es dann zur Rückforderung von zu unrecht bezogenen Leistungen kommen,wenn du es erst im August aufs Konto bekommst und für August kein ALG - 2 mehr bekommst,dann musst du vom Juli ALG - 2 nichts zurück zahlen.