Anklagen ohne jegliche Beweise?

7 Antworten

Also im Zweifelsfall steht immer Aussage gegen Aussage. Wenn du dich nicht durch widersrpüchliche Aussagen verräts, dann gilt im Zweifel immer für den Angeklagten. Wenn die Sache aber vor Gericht geht könnte Facebook, auch wenn du den Account gelöscht hast, die IP Adresse heraussuchen von der aus das Video hochgeladen wurde. Wenn das dein Heimcomputer war hast du wohl schlechte Karten. Ich bezweifel aber das es so weit kommen wird.

annafelix  08.11.2013, 14:23

Dieses "im Zweifel für den Angeklagten" gilt aber nicht im Zivilprozess, bei dem sie das ja mit Sicherheit nur machen will. Ich denke, das ist von ihr eh nur Gequatsche.

Loco1991  08.11.2013, 14:25
@annafelix

Eheem dooooch das gilt auch, wenn zwar nicht sp wörtlich auch in zivilprozessen. Wenn man ihr ihre Schuld nicht zweifelsfrei beweisen kann, bzw. wenn starke Indizien dafür sprechen, dann kann man sie nicht belangen. Ist mir auch schon passiert. Ich musste vor Gericht weil ein Junge meinte ich hätte ihn geschlagen. Es gab keine Zeugen. Er sah zwar sehr ramponiert aus aber ich bin frei gesprochen worden, weil man mir nicht zweifelsfrei nachweisen konnte das ich es gewesen bin. Voooon daher

Kommt auf verschiedene Sachen an. Wenn sie das Video wirklich schon selber "veröffentlicht" hat, dann kann sie euch eigentlich wegen der Veröffentlichung nicht belangen.

Das Opfer einer Straftat kann sowieso niemanden anklagen, sondern höchsten anzeigen. Eine Anzeige kann man auch auf einen Verdacht hin, ohne eigene Beweise zu besitzen, erstatten.

Anklage erheben würde dann die Staatsanwaltschaft, wenn als Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen ein hinreichend großer Verdacht übrigbleibt, so dass Aussicht auf eine Verurteilung der Beschuldigten besteht.

Anklagen nicht (das macht der Staatsanwalt), aber anzeigen. Der Fakeaccount und das Löschen bringen gar nichts, denn das lässt sich alles immer noch zu euch zurück verfolgen. Viel Spaß vor Gericht!

annafelix  08.11.2013, 14:22

Mein Text in Kurzfassung :D

Anthrax09  08.11.2013, 14:43
@annafelix

Deshalb hast du ja von mir auch jeweils 1 DH bekommen.

Selbstverständlich kann sie Euch anzeigen und ob das dann für eine Anklage ausreicht, entscheidet der Staatsanwalt oder, im Zivilverfahren, ihr eigener Anwalt.