Anklagen ohne jegliche Beweise?
Hey also wie oben schon steht ob jemand einen anklagen kann wenn dieser keine Beweise hat? Also es ist so, dass ich mit einer Freundin zusammen ein video von einem Mädchen gepostet habe, welches sie jedoch zuvor schon selbst veröffentlicht hat. Wir haben dieses Video von einem Fake account gepostet, jedoch vermutet das Mädchen, dass wir es waren und will uns jetzt Anklagen! Wir haben alle Fotos, Videos und den Account und die Email gelöscht und jetzt fragen wir uns: Kann sie uns Anklagen obwohl sie gar nicht weiss dass wir das waren und auch gar keine Beweise dafür hat? schon mal Danke im Voraus
7 Antworten
Also im Zweifelsfall steht immer Aussage gegen Aussage. Wenn du dich nicht durch widersrpüchliche Aussagen verräts, dann gilt im Zweifel immer für den Angeklagten. Wenn die Sache aber vor Gericht geht könnte Facebook, auch wenn du den Account gelöscht hast, die IP Adresse heraussuchen von der aus das Video hochgeladen wurde. Wenn das dein Heimcomputer war hast du wohl schlechte Karten. Ich bezweifel aber das es so weit kommen wird.
Eheem dooooch das gilt auch, wenn zwar nicht sp wörtlich auch in zivilprozessen. Wenn man ihr ihre Schuld nicht zweifelsfrei beweisen kann, bzw. wenn starke Indizien dafür sprechen, dann kann man sie nicht belangen. Ist mir auch schon passiert. Ich musste vor Gericht weil ein Junge meinte ich hätte ihn geschlagen. Es gab keine Zeugen. Er sah zwar sehr ramponiert aus aber ich bin frei gesprochen worden, weil man mir nicht zweifelsfrei nachweisen konnte das ich es gewesen bin. Voooon daher
Kommt auf verschiedene Sachen an. Wenn sie das Video wirklich schon selber "veröffentlicht" hat, dann kann sie euch eigentlich wegen der Veröffentlichung nicht belangen.
Das Opfer einer Straftat kann sowieso niemanden anklagen, sondern höchsten anzeigen. Eine Anzeige kann man auch auf einen Verdacht hin, ohne eigene Beweise zu besitzen, erstatten.
Anklage erheben würde dann die Staatsanwaltschaft, wenn als Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen ein hinreichend großer Verdacht übrigbleibt, so dass Aussicht auf eine Verurteilung der Beschuldigten besteht.
Anklagen nicht (das macht der Staatsanwalt), aber anzeigen. Der Fakeaccount und das Löschen bringen gar nichts, denn das lässt sich alles immer noch zu euch zurück verfolgen. Viel Spaß vor Gericht!
Mein Text in Kurzfassung :D
Deshalb hast du ja von mir auch jeweils 1 DH bekommen.
Selbstverständlich kann sie Euch anzeigen und ob das dann für eine Anklage ausreicht, entscheidet der Staatsanwalt oder, im Zivilverfahren, ihr eigener Anwalt.
Dieses "im Zweifel für den Angeklagten" gilt aber nicht im Zivilprozess, bei dem sie das ja mit Sicherheit nur machen will. Ich denke, das ist von ihr eh nur Gequatsche.