Facebook fake Account strafrechtliche Folgen?

4 Antworten

"Identitätsdiebstahl per se ist in Deutschland nicht als Straftat nach dem Strafgesetzbuch erfasst. Allerdings kann er unter bestimmten Umständen strafrechtlich geahndet werden, etwa als

§ 238 StGB Nachstellung:

 

Wer einem Opfer unbefugt nachstellt, indem er „

unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen

“ kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Der

 

§ 238 StGB

 

ist auch als Stalking-Paragraph bekannt.

§ 276 StGB Urkundenfälschung:

 

Demnach kann bestraft werden, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr „

eine unechte Urkunden herstellt

„. Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn man im Internet unter falschem Namen handelt.

§ 164 StGB Falsche Verdächtigung:

 

Der falschen Verdächtigung macht sich strafbar, wer einen Dritten „

öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen

„.

§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten

:

 

Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Quelle: http://www.computerbetrug.de/sicherheit-im-internet/identitaetsdiebstahl

Sorry für die Formatierung :-(

Also keine Folgen?

@ZEROERROR403

Naja ich mache hier keine Rechtsauskunft, er muss jedenfalls eine im Stgb vorhandene Tat anzeigen, also z.B. eine der oben genannten. Dann kommt es darauf an, wie es die Staatsanwaltschaft sieht. Ich könnte mir vorstellen das diese das Verfahren einstellt, aber 100%ig sicher kannst Du Dir da nicht sein. 

Er kann durchaus rechtliche Schritte einleiten, nur eben keine strafrechtlichen - zumindest nicht direkt. Ich würde Sie auf Schadensersatz und Unterlassung verklagen. Sie verstoßen gegen diverse Rechte Ihres Bekannten, vorwiegend gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung. 

Es heißen viele Leute so, wie dein Bekannter.. Wenn er kein Beweis hat, dass es gegen ihn gerichtet ist, passiert nichts

Natürlich kann er das. Und ich hoffe doch, das er das auch macht. Mal sehen ob es Dir genauso viel Spaß macht.