Ankaufvertrag Kfz Klauseln rechtlich ok?
Hi, hab mir grad mal genau den Ankaufvertrag durchgelesen, den ich gestern beim Verkauf meines Fahrzeuges erhalten habe. Da steht:
"...vorbehaltlich der technischen Überprüfung. Mängelbeseitigungen gehen zu Lasten des Verkäufers."
Hätt ich das gestern gesehen, hätt ich noch mal nachgehakt, aber das war gestern kurz vor Feierabend und ich habe nur meine Daten und die Fahrzeugdaten überprüft.
Wisst ihr, wie "ernst" diese Klausel ist und ob die rechtlich überhaupt koerrekt ist?
M.
8 Antworten
Das ist ein Verzicht auf die Gewährleistung. Wenn du den Vertrag mit einem Händler geschlossen hast, kannst du das über den Hersteller reglen (lassen). Da ist ein Verzicht ungültig. Solltest du das Auto von privat gekauft haben, hast du dir selbst ins Knie geschossen und musst eventuelle Reparaturen selber tragen.
ich hab das auto bei einem Händler verkauft
Mängelbeseitigungen gehen zu Lasten des Verkäufers."
Also wenn was an dem Fahrzeug kaputt ist , kommst du für den schaden auf , wenn es so dort steht und du untershcrieben hast , ist das rechtens!
Du hast dich dazu berreit erklärt die kosten zu übernehmen !
Also bitte , wenn es sich um solche eiklen themen handelt , wieso liest du dir den vertrag nicht richtig durch !
Es ist ja dein Geld, also nicht mein pech ....
Dein Schwiegervater ist Kfz-Verkäufer und Du kaufst das neue Auto bei ihm. Warum hat er denn dein altes Auto nicht auch in Zahlung genommen ? Ich habe meinen Schwiegerkindern immer beim Kauf oder Verkauf geholfen. Warum ist er nicht mit zum Ankäufer (Wald-und Wiesenhändler sicher) mit gegangen damit alles richtig läuft ? Der Satzt im Ankaufvertrag ist rechtens und Du darfst dich wahrscheinlich schon mal auf eine nette Reparaturrechnung freuen.
Damit hast du dem Käufer das Recht eingeräumt sämtliche Mängel auf deine Kosten beseitigen zu lassen. Also sowas wie ne Gelddruckmaschine für den Käufer, nur das die Scheinchen aus deinem Geldbeutel kommen. Also, wenn du das nächste Mal ein Auto verkaufst, ruf mich an!!
Technische Mängel heißt, Bremsen runter gefahren, Reifen Runter, Motorschaden, Inspektion fällig oder nicht, Elektrik Probleme. Wird so etwas gefunden, mußt du löhnen für die Instandsetzung. Das andere wie Beulen Kratzer und Rost ist KEIN Technischer sondern ein Optischer Mangel. Ich hoffe, du hast keinen Laguna 2 verkauft. Dann wird es teuer. Ob das aber rechtens ist, bezweifle ich. Die Firma hätte sich den Wagen gleich anschauen müssen und nicht durch diese Klausel auf irgendwann Später verschieben.
Sorry @DonRamon, Du hast die Frage leider nicht richtig verstanden. Er hat das Auto an einen Händler verkauft und nicht von einem Händler. Der Hersteller hat damit schon mal gar nichts zu tun.