Mitarbeiter Vertretung

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hallo Eiszeitw - MAV du arbeitest also bei der Kirche? Die rechtlichen Rahmenbedingungen stehen im MitarbeiterVertretungsgesetz MVG. Die Tätigkeit in der MAV ist ehrenamtlich, heißt: es gibt nicht nur kein Extra-Geld dafür, sondern es ist auch ausgeschlossen, dass dem MAV Mitglied Vergünstigungen oder andere geldwerte Vorteile entstehen. Umgekehrt dürfen ihm auch keine Nachteile enstehen (zB bei tarifl. Höhergruppierung). Das MAV Mitglied ist lediglich für seine Aufgabenerfüllung von der Arbeit freizustellen, heißt: für Sitzungen, Beratungsgespräche, Betriebsbegehungen etc während der normalen Arbeitszeit. Mehr Geld zu verlangen halte ich für dreist, und hart an der Grenze zur groben Pflichtverletzung. Vielleicht sollte man so jemanden nicht mehr wählen?

eleteroj  22.10.2014, 18:59

danke fürs positive Feedback!

Möglicherweise solltest Du Deine Frage präzisieren: Geht es um die Mitarbeiter-Vertretung einer kirchlichen Einrichtung? Wie viele Geschäftsstellen und wie viele Mitarbeiter hat die Einrichtung.

Da jede kirchliche Einrichtung ihr eigenes Mitarbeitervertretungsgesetz gebastelt hat, kann es keine pauschale Antworten geben. Es gibt in der Regel eine Aufwandspauschale, so dass die teilweise hauptamtlichen Mitarbeiter-Vertreter in Kirchenkreisen davon Kosten und Auslagen finanzieren können. Ein höheres Gehalt ist eigentlich nicht üblich.

Beispiel: Mitarbeitervertetungsgesetz der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD), s. §19 und 20

https://www.ekd.de/MAV_EKD_2010.pdf

Meine Meinung ist: Gleiches Recht für alle.

Was meinst Du damit? Alle sollen gleich bezahlt werden oder die Gehälter sind an die Verantwortlichkeiten angepasst?

Grundsätzlich ist es richtig, dass Mitarbeiter, die mehr Verantwortung übernehmen sollen, nachfragen, wie es dann mit der Vergütung aussieht.

die leute im betriebsrat kriegen immer etwas mehr geld oder 1-2 arbeisstunden erlassen.