Strafbefehl wurde von 1600 Euro Strafe auf 600 Euro Geldbuße reduziert, weil Tatort/Gemarkung falsch war, ist das nicht billig?

3 Antworten

Dir würde der ANHÖRUNGSbogen zugeschickt. Somit wurde dir Zeit zur Anhörung gegeben.

dass die Polizei deine Adresse als Tatort angegeben hat, liegt daran, dass der tatvorwurf per Telefon erfolgte und die somit keine Ahnung hatten, wo du die Tat (nach Meinung der StA) begangen hast.

in Deutschland gilt das Tatort Prinzip. Ist der Tatort nicht feststellbar, gilt sukzessive der Wohn- oder Aufenthaltsort des Beschuldigten als Zuständigkeitsbereich. Hierbei handelt es sich nur um ein formelles Problem. Dass du die Tat erfüllt hast, dafür gibt es den Polizisten als Zeugen.

also ist alles formell richtig abgelaufen. Selbst wenn die in der Verhandlung feststellen sollten, dass es einen anderen Tatort gab, wirst du deswegen nicht freigesprochen, wenn die trotzdem zur Überzeugung kommen, dass die Tat vorgefallen ist.

ich weiß nicht, wovon du redest

normalerweise bekommt man so dinger, die sind ein "angebot" wenn man das nicht annimmt, kommt die verhandlung

ist es so was?

dann lass gehen und verhandeln

lachs4709 
Fragesteller
 10.08.2018, 00:19

Ich weiß nicht wovon du redest.

Zuerst muss man eine Anhörung bekommen. Diese war fehlerhaft weil Tatort/Gemarkung falsch war.

Dann kam Strafbefehl über 1600 Euro. Dieser Strafbefehl wurde eingestellt auf Geldbuße von 600 Euro.

Ich möchte das nur gegen Arbeitsauflage von 15 Tagessätzen, was 600Euro entspricht, annehmen. 

1600Euro entsprechen 40 Tagessätze und wenn ich trotzdem 40 Tage arbeiten muss, würden mir die 600 Euro Geldbuße überhaupt nichts bringen.

KevinAllah  10.08.2018, 00:26
@lachs4709

ich will auch so vieles und bekomme so wenig

die wollen aber 600 haben und so sieht es aus, dann lass halt gehen

lachs4709 
Fragesteller
 10.08.2018, 00:27
@KevinAllah

verstehe ich nicht, "lass halt gehen."

KevinAllah  10.08.2018, 00:27
@lachs4709

ja, widersprich und lass verhandeln

PatrickLassan  10.08.2018, 07:22

Sieh dir mal seine anderen Fragen an, da geht es seit Tagen um diesen Strafbefehl.

Schwer zu verstehen!

Du solltest fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl erheben. In der evtl. folgenden mündlichen Verhandlung hast Du das Recht, angehört zu werden.

Außerdem muss die Staatsanwaltschaft belastbare Beweise vorbringen. Ein "hinreichender Tatverdacht" reicht dann nicht mehr aus.

lachs4709 
Fragesteller
 10.08.2018, 00:15

Ich habe schon längst Einspruch gegen den Strafbefehl gemacht. Jetzt wurde aus dem Strafbefehl über 1600Euro eine Geldbuße über 600 Euro gemacht. Ich habe nur noch bis morgen Zeit das anzunehmen oder nicht.

Möchte ehrlich gesagt nur gegen Arbeitsauflage von 15 Tagessätzen was 600 Euro entspricht annehmen und nicht für 40 Tagessätzen von 1600Euro.

Ansonsten hätte ich ja null komm null Gewinn. Sonst könnte ich es auf den Prozess ankommen lassen und hätte immer noch 40 Tagessätze gegen Geldauflage, wenn sie da mit einverstanden sind. Wenn ich bei 600 Euro auch 40 Tage arbeiten muss, kann ich es vergessen, da 600Euro umgerechnet nur 15 Tage entsprechen.

Aber die Anhörung war fehlerhaft, weil TAtort/Gemarkung falsch war.

lachs4709 
Fragesteller
 10.08.2018, 00:22

Dann ist es zu spät in der Verhandlung. Ich denke nicht, dass ich da nochmals die 600 Euro Geldbuße bekomme, da bin ich zuerst wieder bei 1600Euro und komme außerdem von der Strafe nicht mehr weg, es sei denn es wird komplett eingestellt.

Höchstens die Tagessätze reduzieren sich. Dann hätte ich weniger Arbeitsauflage.

lachs4709 
Fragesteller
 10.08.2018, 00:26

Die Polizei sagt ich hätte gesagt:

"Ich laufe Amok wenn ihr die Anzeige nicht zurücknehmt."

Ich habe aber gesagt: "Ich laufe nicht Amok wenn ihr die Anzeige nicht zurücknehmt. Egal wieviel Schaden die Polizei mir noch zufügt."

Dies habe ich deshalb gesagt, weil die Polizei einmal nicht vorbeigekommen ist als mein Auto aufgebrochen wurde und einmal ein Unfall falsch aufgenommen wurde.

RobertLiebling  10.08.2018, 08:00

Ich kann Deinen wirren Ausführungen immer noch nicht folgen.

Wenn Du unschuldig bist, warum solltest Du dann einen Strafbefehl über 600 € akzeptieren?