Anhörung im Bußgeldverfahren(Bürgeranzeige)?

6 Antworten

den Halter haben Sie aufgrund des Kennzeichens; das ist nen Bußgeld. Bei einem Fußgängerüberweg hast anzuhalten und dem Passanten die Überquerung zu ermöglichen. http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-fussgaengerueberweg/

Derjenige hat dich angezeigt und der Beamte hat es weiter bearbeitet.

Lagenser32 
Fragesteller
 31.10.2016, 20:54

Das weis ich ja alles. Hab mich nach meinen ermessen auch richtig verhalten. Mein Arbeitskollege und ich waren auch verwundert als er auf der Straße geschriehen hat.Bin noch in der Probezeit, deswegen will ich dagegen angehen. Also hat der Beamte das nur aufgenommen und nicht gesehen oder wie soll ich das verstehen??

Soll ich dann meine Sicht schildern?? Und dazu schreiben das ich ein Zeugen habe??

Oder soll ich lieber denn schritt gehen das sie denn Fahrer herausfinden müssen??

Man muss Dir nachweisen das Du gefahren bist.
Es ist also der Fahrer zweifelsfrei zu identifizieren, dem Halter kann man keinesfalls ersatzweise das Bußgeldverfahren aufdrücken.

Kann der Zeuge nur das Fahrzeug, aber nicht den Fahrer beschreiben [unter Umständen sogar vor Gericht] dann wird das Verfahren eingestellt - eine Fahrtenbuchauflage ist möglich, aber wenig wahrscheinlich.

Ob Du Dich nun daran erinnern kannst am besagten Tag gefahren zu sein oder ob Du vielleicht Dein Fahrzeug hin und wieder an verschiedene Personen ausleihst überlasse ich mal Deiner Fantasie.

P.S. Ich gehe davon aus das Du Dich in Zukunft etwas vorausschauender und vorsichtiger verhältst.

Lagenser32 
Fragesteller
 31.10.2016, 21:31

Danke schon mal für die Antwort.

Bis es aber zu einer Gerichtsverhandlung kommt ist die Sache nicht schon verjährt??

Und was genau bedeutet Aufnehmender beamte? Weil wenn er die angebliche Tat gesehen hat würde doch nur Beamte stehen oder nicht? Das macht mich ja stutzig. Wenn es jemand der Ahnung hat eindeutig dazu Informationen geben kann, würde ich auch dazu Stellung nehmen.

Crack  31.10.2016, 21:38
@Lagenser32

Verjähren wird da so schnell nichts...

Ich gehe davon aus Du kannst Dich nicht erinnern wer gefahren ist.
Dann muss die Bußgeldbehörde beweisen das Du der Fahrer warst, wenn sie dieser Ansicht sein sollte. Dafür braucht sie die Aussage des Zeugen - dieser müsste Dich als Fahrer zweifelsfrei identifizieren können und das notfalls auch vor einem Richter glaubhaft machen ohne dabei zu lügen.
Das sind viele Punkte die erfüllt sein müssen...
Ich würde es mir nicht unbedingt zutrauen jemandem der mit 40, 50 an mir vorbeifährt wieder zu erkennen.

Der aufnehmende Beamte ist der Polizist der die Anzeige des Zeugen entgegen genommen hat.


Lagenser32 
Fragesteller
 31.10.2016, 21:38

Und was genau sollte ich beim anhörungsbogen ausfüllen nur das ich nicht der Fahrer war und es nicht zugebe??

Lagenser32 
Fragesteller
 31.10.2016, 21:43
@Lagenser32

Sollte ich dann lieber Stellung nehmen oder angeben das ich nicht der Fahrer war? 

Crack  31.10.2016, 21:49
@Lagenser32

Das ist relativ einfach:

Gibst Du den Verstoß zu, selbst mit Erklärung und Entschuldigung, erwartet Dich ein Bußgeldbescheid mit folgendem Inhalt:

Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte.

  • 80€ Bußgeld
  • 1 Punkt
  • 28,50€ Gebühren

Gibst Du an nicht zu wissen wer der Fahrer war kann eine Gerichtsverhandlung auf Dich zu kommen wenn der Zeuge der Meinung ist Dich identifizieren zu können.
Ist er sich nicht sicher dann wird die Bußgeldbehörde das Verfahren einstellen.
Dann wäre für einen bestimmten Zeitraum eine Fahrtenbuchauflage möglich.

Lagenser32 
Fragesteller
 31.10.2016, 21:55
@Crack

Zu was würden sie mir denn raten? Weil glaube nicht das er mich eindeutig beschreiben kann. War Nähmlich auf der linken Seite von mir.

Crack  31.10.2016, 21:58
@Lagenser32

Ich wollte hier nur die Möglichkeiten aufzeigen,
die Entscheidung liegt bei Dir.

Ich rate da grundsätzlich immer zum Anwalt, wobei der nach Möglichkeit nicht mit der Polizei und dem "Zeugen" im gleichen Sportverein etc. sein sollte. Es ist doch schonmal die Frage wer denn da wirklich gefahren ist. Wann war denn der Vorfall? Ich vermute dass Du demnächst rechtsschutzversichert bist ;) 

Lagenser32 
Fragesteller
 31.10.2016, 20:50

Gefahren bin ich also der Halter. Das können die ja aber nicht nachweisen.Ja wäre am besten, aber das möchte ich ja umgehen weil das zu teuer wird....

Deswegen würde mich Interessen wie weiter vorgehen soll. Habe ja ein Zeugen im Auto gehabt aber das mit dem aufnehmenden Beamten macht mich stutzig. Wenn er das gesehen hat habe ich ja mit dem Zeugen im Auto auch keine Chance. Deswegen möchte ich ja auch gerne denn weg gehen das die Behörden denn Fahrer zuerst finden müssen.

WalterE  31.10.2016, 20:54
@Lagenser32

da verweise ich dann auf das Fachforum radarfalle.de :) Der Beamte dürfte nur die Anzeige des Bürgers aufgenommen haben. Wenn Dich der um die Verkehrssicherheit besorgte Bürger nicht gekannt oder erkannt hat, ist das schonmal was. Das Problem ist die Vermeidung einer eventuellen Fahrtenbuchauflage wenn Dir der Fahrer nicht einfällt. 

Lagenser32 
Fragesteller
 31.10.2016, 21:07
@WalterE

Das ist mir eig egal wenn ich die auflage bekomme. Will nur nicht das aufbauseminar und die Verlängerung bekommen.

Also lieber meine Sachlage schildern oder auf Verjährung setzten??

WalterE  31.10.2016, 21:12
@Lagenser32

Inwiefern auf Verjährung setzen? Wenn Du sagst Du bist nicht gefahren und sie können sie Dir nicht das Gegenteil beweisen wird das Verfahren eingestellt.Wenn Du sagst dass dass Du gefahren bist aber alles nicht so war stehen die Chancen wohl gut dass Du trotzdem nach dem Motto "hat noch keinem geschadet" einen Bussgeldbescheid bekommst. Aber frag Leute die davon mehr Ahnung haben als ich und die das Spielchen aus eigenem Erleben gut kennen. 

Da hast du schlechte Karten,wenn du deine Unschuld nicht beweisen kannst...als Halter des Fahrzeugs bist du fällig.

Geh zu einem Anwalt und lass dir eine "Erstberatung" geben...die ist immer kostenlos

Lagenser32 
Fragesteller
 31.10.2016, 21:00

Ohne Foto oder sonstigen beweisen? Die müssen doch erstmal herausfinden ob ich überhaupt der Fahrer war oder nicht??

Hab ja mein Arbeitskollegen im Auto gehabt. Wenn ich sage der kann das bezeugen würde das helfen??

Soll ich also Stellung nehmen oder erstmal gar nichts angeben?

Yodafone  31.10.2016, 21:01
@Lagenser32

wenn der Fahrer nicht eindeutig zu identifizieren ist,ist der Fahrzeughalter dran....keine Foto? dann zahlt der Halter,oder er sagt,wer gefahren ist

Lkwfahrer1003  31.10.2016, 21:04
@Yodafone

Das ist Unsinn , der Halter wird nur bei Halte und Parkverstößen haftbar gemacht .

Lagenser32 
Fragesteller
 31.10.2016, 21:04
@Yodafone

Aber wenn es ein näherer Verwandte oder lebenspartner ist muss ich das nicht tun und denn heraus zu finden ohne meine Aussage ist schwer. Würde auch ein fahrtenbuch in Kauf nehmen Hauptsache keine Verlängerung der Probezeit.

Yodafone  31.10.2016, 21:07
@Lagenser32

das solltest du mit einem Anwalt besprechen....die Behörde hat dein Kennzeichen und zwei Zeugen....sie werden dich drankriegen,es sei denn,du lieferst einen anderen Täter...die verzichten nicht auf ihr Geld,nur weil keiner was gewesen sein will...das wäre auch zu schön,um wahr zu sein

Lagenser32 
Fragesteller
 31.10.2016, 21:09
@Yodafone

Warum zwei Zeugen? Der aufnehmende Beamte war bestimmt nicht vor Ort. Und glaube nicht das der Bürger eine eindeutige täterbeschreibung machen kann.

Yodafone  31.10.2016, 21:12
@Lagenser32

verstehst du es nicht? der braucht keine genauen Angaben machen....das Kennzeichen reicht....sie haben dich als Halter...wenn sich niemand meldet,der gefahren ist,bist du dran,weil du für dein Fahrzeug verantwortlich bist...du musst wissen,wer gefahren ist und wenn du schweigst,bist du eben gefahren....die müssen gar nichts beweisen...die haben dein Kennzeichen

Lagenser32 
Fragesteller
 31.10.2016, 21:13
@Lagenser32

Es kann ja nicht jeder dahergelaufene jemanden anzeigen und damit durch kommen! Bin mir auch keine Schuld bewusst deswegen will ich ja dagegen vorgehen

Yodafone  31.10.2016, 21:15
@Lagenser32

doch...es kann jeder dahergelaufene eine Anzeige erstatten....und um das zu klären hast du den Anhörungsbogen gekriegt...wenn du die Aufklärung verweigerst,wirst du zahlen müssen....du kannst ja dann gegen den Strafbefehl klagen

WalterE  31.10.2016, 21:16
@Yodafone

Petitionsrecht ... jeder Depp kann eine Anzeige schreiben, die Frage ist wie die Behörde damit verfährt. Wenn sie Geld riechen, verfolgen sie die angebliche Ordnungswidrigkeit natürlich gerne 

Yodafone  31.10.2016, 21:18
@WalterE

genau so funktioniert das

Crack  31.10.2016, 21:18
@Yodafone

verstehst du es nicht? der braucht keine genauen Angaben machen....das Kennzeichen reicht....sie haben dich als Halter...wenn sich niemand meldet,der gefahren ist,bist du dran,weil du für dein Fahrzeug verantwortlich bist...du musst wissen,wer gefahren ist und wenn du schweigst,bist du eben gefahren....die müssen gar nichts beweisen...die haben dein Kennzeichen

Das ist alles falsch.

Lagenser32 
Fragesteller
 31.10.2016, 21:19
@Yodafone

Und wenn ich angebe nicht der Fahrer zu sein?? Bei einem engen Verwandten oder lebenspartner muss ich keine Aussagen machen und das habe ja vor. Weil ich eben nicht weis ob der Beamte es gesehen hat oder die angebliche Tat nur aufgenommen hat. Sonst würde ich ihm sie Sachlage schildern und mein Zeugen dazu schreiben.

Yodafone  31.10.2016, 21:22
@Lagenser32

du verwechselst da was.....es geht nicht um eine Gerichtsverhandlung....du bist als Fahrzeughalter für dein Auto verantwortlich....du musst wissen,wer dein Fahrzeug benutzt...und wenn du niemanden belasten willst,dann zahlst eben DU

WalterE  31.10.2016, 21:25
@Yodafone

Ja, aber in Deutschland gibt es keine strafrechtliche/verwaltungsstrafrechtliche/bußgeldrechtliche Halterhaftung für Taten Dritter. Allerdings muss man eben den Fahrer nennen, kann man das nicht oder gibt man vor das nicht zu können kann es eine Fahrtenbuchauflage geben, die in diesem Falle aber wohl das kleinere Übel wäre. Auch hier gibt es natürlich Verwaltungsgebühren. Aber eben keine sonstigen Schikanen. 

Yodafone  31.10.2016, 21:27
@WalterE

er kann ja den Wisch in den Müll werfen und abwarten,was passiert....ich wette,er zahlt

WalterE  31.10.2016, 21:33
@Yodafone

Nicht wenn er sagt dass er nicht gefahren ist und sie ihm nicht das Gegenteil beweisen können  Allerdings dann eben ggf für ein Fahrtenbuch. 

oh man  das war bestimmt so ein alter Opa, der alles genau nimmt und jeden bei einer Kleinigkeit anscheisst/anzeigt.

WalterE  31.10.2016, 20:45

Beamter mit schöner Pension, der sich so die Zeit vertreibt ... 

Nordi111  31.10.2016, 21:01
@WalterE

bitte nicht als Nachbar pls ::D

Lagenser32 
Fragesteller
 31.10.2016, 21:05
@Nordi111

Wenn es so ist könnte ich ja einfach Stellung dazu nehmen mein Zeugen auflisten und die Sache ist vom Tisch oder???

WalterE  31.10.2016, 21:19
@Lagenser32

Kommt darauf an was in der Akte steht und welchen Reim sich der Sachbearbeiter darauf macht. Deswegen wäre es sinnvoll den Inhalt der Akte zu kennen (Anwalt)