Anhalte Signal von polizei nicht, strafe?

6 Antworten

Wie man auf einem E-Scooter nicht mitbekommen haben will, was akustisch und optisch um einen herum passiert, ist schon sehr unglaubwürdig.

Warum wurdest du zur Wache gefahren?

Was sollst du mit der Bußgeld-webseite anfangen?

Was habe dir die Polizisten gesagt, was weiter passieren wird?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Flash903 
Fragesteller
 11.02.2022, 02:13

Ich habe es nicht gehört weil es sehr windig war und auf’n e Scooter is es eh schon so windig und laut. Mit dem Yelp hätte ich’s vll gehört aber so mit dem Lautsprecher höre ich auf einer Hauptstraße bei starken Wind 0. und 1. zur Personalien Feststellung. 2. ich muss auf dieser Website diese 20€ Bußgeld zahlen fürs missachten eines anhalte Signals (was ich nicht gehört habe)

Ja ich muss auf direkten Weg nachhause und haben mich drüber aufgeklärt über die „Strafe“ für diese eine Sache

ronnyarmin  11.02.2022, 02:16
@Flash903
so mit dem Lautsprecher höre ich auf einer Hauptstraße bei starken Wind 0

Dann solltest du dir deine Schwerhörigkeit attestieren lassen. Vielleicht kommst du dann um die 20€ herum.

Leestiger  11.02.2022, 06:12

In Bayern kann man seine Strafe mittlerweile mittels QR-Code abrufen und papierlos bezahlen..

Ja , den es kann im Grunde jeder behaupten das er es nicht gehört hat. Und wenn du nicht gerade schwerhörig bist solltest du so ein Signal auch hören.

Irgend etwas stimmt da noch nicht so ganz. Denn wenn man den Büttel das erklärt, daß man wegen Wind und Umgebungsgeräusch nichts gehört hat, dann passiert da erst mal nix. Warst aber ein "Steiff-Tier" (mit Knopf im Ohr) und hast deshalb nichts gehört, dann ist alles klar.

Ein Verwarngeld wegen Nichthörens gibt es nicht, das ist kein Tatbestand. Wenn Du ein deutliches Anhaltesignal nicht befolgst, dann kannst Du verwarnt werden.

Flash903 
Fragesteller
 11.02.2022, 15:00

Also ich muss 20€ Bußgeld bezahlen weil ich eine Durchsage nicht gehört habe wo die angeblich gesagt haben ich solle stehen bleiben

ronnyarmin  11.02.2022, 18:44
@Flash903

Das hört nicht nur, das versteht man sogar, wenn man sich in einem geschlossenen Fahrzeug befindest. Und du willst nicht mitgekriegt haben, wenn du dich vielleicht 5m entfernt im Freien befindest? Das glaubt dir nichtmal deine Großmutter.

Für das „Nicht-Hören“ kannst du nicht belangt werden.
Wenn überhaupt für das nicht befolgen eines polizeilichen Zeichens bzw. einer Weisung gem §36 StVO.

Ausserdem kann man das Anhaltesignal schlecht überhören, da es erst einmal durch „STOP-Polizei“ Signalisiert wird.

Dansch wird das Einsatzhorn und das Blaulicht und die Hupe hinzugezogen. Wenn du das nicht hörst hast du entweder Kopfhörer getragen oder bist nicht dazu geeignet ein KFZ im ÖVR zu führen.

lg