Anhänger beschädigt KFZ zahlt die Haftpflicht?
Hallo, mir ist heute morgen leider ein Mißgeschick passiert. Habe mit meinem Anhänger (auf mich zugelassen und versichert). Beim Anhängen an das Auto meines Vaters, dessen stoßstange beschädigt. Mir ist der Anhänger aus der Hand gerutscht nun hat er zwei tiefe lange Kratzer an seinem Auto. Nun ist mein Anhänger ja Haftpflicht versichert. Ist dies darüber abgedeckt? Ich meine ich habs ja nicht mit absicht gemacht etc. Mfg
5 Antworten
Hallo pudel007, ich denke schon, weil es aber in der Familie bleibt, solltest du mit deinem Vertreter der Versicherung reden und ihm die Sache genau so erzählen, dann geht alles wohl in Ordnung. So etwas kann natürlich mal passieren, mach dir deswegen keinen Kopf. LG.KH.
das ist wie ich das verstehe kein schaden im sinne des versicherungsrechtes . da solltest du jedoch warheitsgetreu mit der versicherung besprechen. die Hängerversicherung deckt Schäden ab die durch stehende oder sich selbstständig machende Anhänger ( zb durch reissen eines Handbremsseiles und dadurch verselbstständigungen des Hängers ) entstehen. sobald die hängerkupplung angehängt ist ist die Versicherung des ziehenden Fahrzeuges zuständig.
Das ist eine Grenzsituation die zu prüfen währe. ggf sogar ein Fall für eine Privathaftpflicht die jedoch auch nicht eintriítt wenn beide betroffenen im gleichen Hausstand / häuslicher Gemeinschaft leben. Joachim
Nein, natürlich nicht. Warum auch? Es ist ja immer das Zugfahrzeug zuerst fällig und ab- und ankuppeln gehört ja auch dazu. Nur wenn das Zugfahrzeug nicht da ist und durch den Anhänger kommt es zum Schaden, ist die Haftpflicht des Anhängers dran. Merke: Verleihe nie den Füller, das Auto und die Frau. Die Dinger kommen meist nicht heile zurück. Vattern hätte zudem aufpassen müssen.
hallo
ich denke nein
gruss
muss sie nicht