Schaden an meinem Freund seinem Auto

11 Antworten

Kfz-Versicherung ist wie der Name schon sagt die Versicherung für das Auto- diese muss also auch für einen Schaden an der Mauer zahlen - oder die vollkasko für schäden am Auto wenn ein Fahrer der nicht als Fahrer für das Kfz registriert ist den Schaden verursacht kann die Versicherung nachträglich die Differenz zum Beitrag für einen weiteren Fahrer fordern, muss aber trotzdem zahlen

Blödsinn. Nur wenn es eine Vollkaskoversicherung wäre. Aber dich nicht eine Haftpflicht., Wie das Wort schon heißt

Nein, nur eine Vollkasko tut das (auch nicht in jedem Fall).

@darkhouse

Volkasko für Schäden am Auto - haftpflicht für Schäden an der Mauer- hab ich doch geschrieben

@Joergi666

Leider ist nicht ganz klar, welcher Schaden hier gemeint ist. Ich gehe vom Fahrzeugschaden aus. Die Mauer wird erstmal nur erwähnt. Dann wäre die Kfz-Haftpflicht zu prüfen (weitere Fahrer etc.), sonst nur Schadenersatz vom verursachenden Fahrer. Auch hier wäre es wohl billiger, keine Versicherung zu bemühen, käme auf die Schadenssumme an der Mauer an...

Diesen Schaden würde nur eine Vollkasko übernehmen, wobei hier meist eine erhebliche Selbstbeteiligung sowie eine nachfolgende Beitragshochstufung erfolgt, so dass es bei solchen Schäden meist nicht lohnt, die Vollkasko zu bemühen. Ist der Schaden jedoch durch Dritte verursacht worden (nämlich von dir), kann auch der Vollkaskoschutz sogar entfallen, wenn der Schadenverursacher eindeutig benannt werden kann und eine Schadenersatzpflicht besteht.

Deine Privathaftpflicht wäre eine zu prüfende Instanz. Ansonsten bist du selbst nach § 823 ff BGB schadenersatzpflichtig.

Deine Privathaftpflicht wäre eine zu prüfende Instanz

Die zahlt i.d.R. wegen der sog. Benzinklausel nicht.

@PatrickLassan

Kannte ich so noch nicht, danke dafür. Aber nach kurzer Recherche ist wohl nach enger Auslegung der Beispielurteile davon auszugehen, dass diese Klausel hier greifen würde (eindeutig Gebrauch des Kfz).

Ja, haben wir. Der Freund möge zur Polizei gehe und anzeigen, was hier so mit seinem Fahrzeug gemacht wurde. Einige lernen nur so mit fremdem Eigentum umzugehen.

Die Frage nach "ich min nicht mitversichert" gab es hier schon oft. Grundsätzlich gilt, dass in der KFZ-Haftpflicht immer das Fahrzeug und nicht der Fahrer versichert sind. Es ist also egal wer das Auto fährt, solange diese Person eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und nicht über andere Versicherungsbedingungen (z. B. nur Versicherungsnehmer darf das Auto fahren, oder kein Fahrer unter 25) ausgeschlossen ist.

Bei den Schäden musst Du jetzt unterscheiden:

a) Der Schaden an der Mauer. Ist über die Haftpflicht des Fahrzeugs versichert. Sofern im Vertrag "Fremdfahrer" ausgeschlossen sind, könnte der Fahrzeughalter Dich allerdings in Regress nehmen. Dann käme evtl. Deine Haftpflichtversicherung zum Tragen, sofern dort KFZ nicht ausdrücklich ausgenommen ist.

b) Der Schaden am Fahrzeug selbst. Hier käme evtl. eine Vollkasko-Versicherung des Fahrzeughalters in Frage. Dieser kann aber z.B. Schadenersatz für eine Höherstufung von dir verlangen. Auch hier kommt dann wieder Deine Haftpflicht ins Spiel.

Gut so.

.... und strafrechtlich sollte der Vorgang auch noch einer Prüfung unterzogen werden, oder? Wie kommt jemand auf die Idee, so mit fremden ET umzugehen?

KFZ-Versicherungen sind nicht Personen gebunden sondern an das jeweilig KFZ.

Du wirst also den Schaden selbs zahlen müßen. Oder falls eine Vollkasko besteht, deinem Freund den höheren Versichrungsbeitrag ersetzen müssen.

Wenn du eine Haftpflichversicherung hast, kanns du ja mal versuche ob die einspringt. Aber eher nicht.