Haben wir in der Haftpflicht Deckung?

2 Antworten

Ich gehe davon aus, dass die Versicherung sich querstellen wird.

Ist das Gerät von euren Bekannten an ihn übergeben worden? (zum Kochen oder geliehen sollte egal sein) dann wird eure Versicherung nicht zahlen wollen.

Stand das Gerät nur da und er hat was drauf geschüttet, sollte es keine Probleme geben

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn der Gegenstand nicht von euch geliehen wurde und ihr dort zu Besuch wart, dann müsste die Versicherung den Schaden zahlen.

Wenn der Gegenstand aber geliehen wurde von euch, dann zahlt die Versicherung nicht.

Wenn Ihr die Versicherung über einen Makler abgeschlossen habt, wird er euch auch gerne dabei helfen. Dafür sind die Makler ja da. Bitte dann mal um spätere Info, wie es ausgegangen ist und wie hoch der Schaden war. Schönen Nikolaus euch.

Woher ich das weiß:Recherche
mowi69 
Fragesteller
 06.12.2018, 18:43

Schaden wurde innerhalb von 3 Wochen in voller Höhe (279Euro) gezahlt.

Gegenstand war nicht geliehen und wir haben alles gemeldet und unsere Freunde haben den Schadensbericht bestätigt. Ging zum Glück alles schnell und unbürokratisch.