angenommen jemand will ein haus mit Bargeld kaufen....

3 Antworten

Nein das geht nicht! Natürlich kannst du das Geld mitnehmen und dem Verkäufer aushändigen, aber dann würdest du einen Totalverlust riskieren! Die Zahlungsaufforderung vom Notar kommt erst dann wenn der Käufer auch im Grundbuch steht! Ansonsten könnte der Verkäufer bei verschiedenen Notaren sein Haus 100 mal an verschiedene Leute verkaufen und mit dem Geld dann durchbrennen und niemand würde es bemerken....

schoenehaende  01.07.2014, 18:37

Es ist sehr wohl richtig, dass der Notar die Reihenfolge der Abwicklung des Kaufvertrages (also auch den Termin der Zahlungsaufforderung) vorgibt. Dennoch ist es durchaus denkbar, dass zu diesem Termin der Kaufpreis beim Notar in bar zu zahlen ist. Es muss also nicht zwangsläufig alles per Überweisung laufen. Dennoch wäre dieser Fall sicher nicht alltäglich.

Mismid  07.07.2014, 11:17
@schoenehaende

in dem Fall wäre das Risiko auf Totalverlust alleine beim Käufer! Wer macht den sowas?

Ja klar ist das (zumindest theoretisch) möglich. Dies wird dann natürlich entsprechend in den Kaufvertrag aufgenommen. Da der Kaufvertrag bereits vorab vom Notar ausgearbeitet wird, sollte dieser das natürlich bereits im Vorfeld wissen, damit er dies dort aufnehmen kann.

Möglich ist das natürlich. Aber selbstverständlich muss belegt werden, woher das Geld stammt. Das Geldwäschegesetz gilt natürlich auch in diesem Fall. Und die gesamte Zahlunsmodalität muss im Kaufvertrag benannt werden.