Angeblicher Schaden von mir verursacht, kann der Vermieter das Geld einfordern(DRINGEND!)?
Ein paar Freunde und ich haben letztes Jahr für paar Tage eine Unterkunft in London gemietet(über AirBnb). Neben der Herdplatte stand ein Wasserkocher(den ich für eine Wasserkanne hielt, da dieser so aussah). Diesen Wasserkocher habe ich auf die elektronische Herdplatte gestellt und nach 2-3 Minuten bemerkt, dass das Plastik angefangen hat zu schmelzen. Daraufhin habe ich schnell den Wasserkoche von der Platte wieder entfernt und das Plastik haben wir vorsichtig abgekratzt. Wir haben die Herdplatte wieder komplett gereinigt und sie sah wieder wie neu aus. Wir haben die Herdplatten nach diesem Vorfall auch problemlos nutzen können und es gab keine Probleme(die Platten sahen aus wie vor dem Unfall und funktionieren auch so).
Ich habe dem Vermieter den Vorfall erklärt und ihm gesagt, dass an der Herdplatte nichts dran ist und sie einwandfrei funktioniert und auch so aussieht. Ich sollte ihm jedoch den Wasserkocher ersetzen, was kein Problem war.
Wir sind dann am 30.12 aus der Wohnung raus und alles lief gut. Jetzt hat der Vermieter uns heute geschrieben, dass die Herdplatten wohl kaputt sind und uns ein Bild gesendet. Auf den Herdplatten oben links und unten rechts ist irgendein Zeugs drauf(gelblich). Dabei stand der Wasserkocher nur auf der Platte oben links, weswegen ich mir dieses gelbliche Zeug an der Platte unten rechts nicht erklären kann(das kann schonmal nicht von uns sein) Er fordert nun 710€ um die Herdplatten zu reparieren.
Das Problem ist nur, als wir die Wohnung am 30.12 verlassen haben konnte man NICHTS davon sehen. An den Herdplatten war GAR NICHTS dran und die funktionieren auch super. Der Vermietet hat uns 1,5 Wochen! nachdem wir ausgecheckt sind geschrieben und fordert jetzt von uns das Geld ein, obwohl in der zwischenzeit schon MINDESTENS 1 weiterer Besucher in der Wohnung war(das können wir auf seiner Seite sehen).
Ich sehe irgendwie nicht ein, dass ich das zahlen soll. Beim Check out war nichts davon zu sehen(3 Zeugen), er meldet sich erst nach ca. 2 Wochen nachdem Besucher in der Wohnung waren und hat uns vor paar Tagen noch eine positive Bewertung gegeben. Muss ich das jetzt trotzdem bezahlen?
5 Antworten
Würde keinen Cent zahlen.
Er hat bei der Überhabe keinen Mangel festgestellt außer den o.g. damit seit ihr raus.
Einfach schreiben, dass du nicht zahlen wirst, da der Schaden. Nicht von dir verursacht wurde.
Im Zweifel Anwalt.
Nein musst du nicht. Wenn die sachlage so ist wie du schreibst, dann brauchst du es nicht zu bezahlen. Es wart ja demnach nicht ihr. Schreibe ihm dass du seiner forderung aus diesen und jenen gründen widersprichst, und er sich bei allen weiteren angelegenheiten an ein gericht wenden soll. Kommt etwas von inkasso, der forderung ebenfalls schriftlich widersprechen. Kommt etwas von einem gericht, ebenfalls einen widerspruch machen. Und falls es nicht abgelehnt wird, findet eben eine verhandlung statt. Aber da es ja ein engländer ist, wird er wahrscheinlich nicht so weit gehen.
Zusätzlich druck dir infos die evtl verschwinden könnten aus, zum beispiel die bewertung von ihm mit datum und uhrzeit, denn das kann als nachweis dienen dass er diesen fall nur frei erfindet um neue herdplatten zu machen, und auch die info dass zwischendrin noch ein anderer gast drinnen war mit datum und uhrzeit. Weil diese infos kann er ggbf löschen lassen, wenn du es vorher druckst, hast du es aber noch. Oder einen screenshot und abspeichern.
Nein, mußt Du nicht. Wenn es so ist, wie Du geschildert hast, dann lasse ihn einfach auflaufen. Er wird sicher nicht klagen-
Sammle aber Beweise, daß danach noch andere Gäste in der Wohnung waren (Sreenshot o.ä) - nur zur Sicherheit.
Den Wasserkocher habt ihr ersetzt, die Herdplatte gereinigt und damit ist der Schaden behoben.
Eine Herdplatte geht davon im übrigen nicht kaputt- eigene Erfahrungswerte- Das Abkratzen, Abbrennen ... ist das Theater.
Lehne Dich zurück: es wird nichts kommen- außer vielleicht eine Negativbewertung (geht so etwas auf airNB?)- ICH würde nicht zahlen und ich vermiete selbst Ferienwohnungen und Du glaubst gar nicht, was die Leute in den Wohnungen anstellen und WAS schon alles auf den Herdplatten geschmolzen ist. Wenn die Gäste dann ihren Fehler ehrlich zugeben, schaue ich immer , es auch für die Gäste möglichst billig zu machen. Z.B. ein runtergefallener Toaster und kaputt: "Legen Sie mir 5€ hin, der war eh nicht mehr neu, dafür bekomme ich einen ähnlichen gebrauchten. Grantig werde ich nur, wenn die Gäste, ohne was zu sagen, einfach abreisen.
Aber ich habe echt schon Herdplatten abgeschmirgelt (mit Schmirgelpapier)- das ist nervig, aber die Herdplatten haben es überlebt.
Muss ich das jetzt trotzdem bezahlen?
nein. die berechtigung zu einer forderung muss nachgewiesen werden. dieser nachweispflicht kann der vermieter in deinem fall nicht nachkommen, da es vor dem einzug neuer mieter offenbar kein übergabeprotokoll gab.
nicht ihr seid in der beweispflicht, sondern der forderer. ihr müsst daher auch keine belegfotos oder sonstwas bzgl. des angezeigten schadens haben, sondern wenn, dann der vermieter. allerdings wäre es von eurer seite hilfreich, wenn ihr eine nachvermietung nachweisen könnt (screenshot, ausdruck etc. über die neuvermietung).
weist also diese forderung zurück unter hinweis auf a) kein übergabeprotokoll bzw. nachweis eines schadens zu euren lasten und b) eine neuvermietung im anschluss an eures. theoretisch kann der vermieter zwar behaupten, dass es zu keinem anschlussmietverhältnis gekommen ist, da die mieter kurzfristig storniert hätten und er dies nicht gleich auf der webseite eingepflegt hat.
unterm strich bleibt dennoch festzuhalten: die berechtigung zu einer forderung muss nachgewiesen werden! und da sehe ich schwarz für den vermieter, aus o.g. gründen.
unabhängig von diesem rechtskram: herdplatten gehen von so einem malheur nicht kaputt; da sind auch mir schon ganz andere dinge eingeschmolzen. vermutlich war der herd altersschwach oder die anderen mieter haben etwas damit angestellt. diesen nachweis müsst ihr aber nicht führen.
Wenn nach euch schon wieder Mieter ind er Wohnug waren, und ihr beim auszug nichts an Mängeln hattet, kann er euch nichts anhaben.