An wen kann man sich wenden, wenn der Arbeitgeber keine Nachtzuschläge zahlt und diese im Arbeitsvertrag nicht erwähnt werden?
An wen kann man sich wenden, wenn der Arbeitgeber keine Nachtzuschläge zahlt und diese im Arbeitsvertrag nicht erwähnt werden? Es geht hier um eine 24/7 Tätigkeit als Krankenpfleger? Der Arbeitgeber zahlt nur den vereinbarten Stundenlohn. Es gibt keine Sonn- und Feiertagszuschläge (freiwillige Leistungen des Arbeitgebers). Und bei Nachtschichten gibt es weder die Zuschläge noch einen Freizeitausgleich oder Ähnliches.
MfG, Walter
5 Antworten
Fachanwalt für Arbeitsrecht oder selber zum Arbeitsgericht gehen. Gewerkschaft und Betriebsrat.
Vielleicht an deinen Frisör nur das geht leider nicht denn angeblich arbeitest du 24/7, also 24 Stunden an 7 Tagen. Somit hast du leider keine Minute Freizeit...
Im Ernst: Betriebsrat, Gewerkschaft, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mag sein, ich kenne 24/7 nur in der von mir geschilderten Bedeutung und hatte das durchaus auch humorvoll gemeint. Ausserdem hatte ich ja noch ernsthaftere Tipps abgegeben.
Erstmal an die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht
An den Arbeitgeber ud im Streitfall ebe an das Arbeitsgericht.
24/7 würde bedeuten, dass du eine Woche durcharbeitest...
Ja eben genau das sag ich doch du Genie?! Keiner erwartet dass du 24 Stunden 7 Tage die Woche arbeitest?!
24/7 bedeutet, dass es keine Mo-Fr Tätigkeit ist, sondern ein Job, den man auch mal Nachts, am Wochenende oder an manchen Feiertagen ausüben muss. Ich habe hier echt mit seriösen Antworten gerechnet aber bei weitem nicht mit solchen RTL-am-Mittag-Niveau Feedbacks.