Muss man als Hausfrau eine Steuererklärung machen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Finanzamt will eine Erklärung, dann gib dem Finanzamt eine Erklärung. Wenn sie keine Einkünfte hatte, einfach nur die persönlichen Daten ausfüllen und fertig.

Das geht schneller als wenn man jetzt mit dem FA hin und herschreibt. Bei der Abgabe hat am Ende immer das Finanzamt Recht.

Ja, ich denke auch wir werden einfach den Bogen mit den persönlichen Daten ausfüllen und abgeben. Vielleicht machen wir noch ne kurze schriftliche Mitteilung, dass sie 2011 nicht gearbeitet hat.

Die Frage ist doch, warum sich das Finanzamt meldet, obwohl die Lebensgefährtin "nur" als Hausfrau zu Hause war.

Ich denke mal, dass Deiner Lebensgefährtin entweder eine zweite Lohnsteuerkarte mit der Lohnsteuerklasse 6 ausgestellt wurde oder aber das sie sog. Lohnersatzleistungen über 400,- € erhalten hat (in diesem Fall denke ich in erster Linie an Mutterschafts- und oder Erziehungsgeld).

Schaut doch nochmal in der Unterlagen nach, ob ihr nicht evtl. Mitteilungen findet die den Satz enthalten:

"Diese Leistungen sind steuerfrei unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt und sind bei der Einkommensteuererklärung anzugeben" (oder so ähnlich).

Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Deine Lebensgefährtin früher ein Gewerbe angemeldet hatte, was sie nicht abgemeldet hat. Das Finanzamt kann nicht wissen, dass das Gewerbe derzeit nicht ausgeübt wird.

Danke für die Antwort.

Also, sie hat 2011 überhaupt nicht gearbeitet, auch nicht unter 400€. Und ein Gewerbe hat sie auch nicht geführt. Eine neue Lohnsteuerkarte hat sie meines Wissens nach nicht bekommen. Ich glaube die bekommt man doch seit ein paar Jahren eh nicht mehr "physisch" ausgehändigt.

Ich denke mal das Finanzamt hat sich einfach nur gemeldet, weil sie für 2010 auch eine Steuererklärung gemacht hat.

@aSheepAsk

Ist mir gerade eingefallen. Wurde auf der Lohnsteuerkarte bzw. Lohnsteuerbescheinigung ein Werbungskostenfreibetrag eingetragen?

Falls ja, dann ergibt sich hieraus eine Abgabepflicht.

Da kann sie ankreuzen, dass sie nicht verpflichtet ist und in Klammern dahinter schreiben : keine Einkünfte.

Ich hab auch so ein Schreiben erhalten und habe mich telefonisch beim Finanzamt informiert.

... dass sie nicht verpflichtet ist...

Da das FA sie auffordert, ist sie erstmal zur Abgabe verpflichtet. Siehe AO.

@MenschMitPlan

Nein, ist sie nicht. Ich habe mich im Finanzamt erkundigt und die o.g. Antwort erhalten.

ALG-II-Empfänger sind auch nicht dazu verpflichtet. Es macht auch keine Sinn, da keine Steuern gezahlt werden und somit nichts zurückgezahlt werden kann. Man kann sich im Vorfeld von der Steuer freistellen lassen.

@beangato

Danke für die Antwort. Wo kann man den ankreuzen, dass man nicht verpflichtet ist? Anlage N hab ich nichts dergleichen gesehen...

mach die erklärung und setz alles mit 0,00€ an. die melden sich schon vom amt wenn etwas falsch ist

Woher soll die Finanzverwaltung das denn wissen? Sie muss wenigstens einmal erklären, dass sie kein Einkommen hat.